Masernimpfpflicht: Nachweise sind jetzt vorzulegen
Altenburg. Zu den ansteckendsten Krankheiten für Menschen gehören die Masern. Die Bundesrepublik hat sich als Mitglied der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, die Viruserkrankung zu eliminieren. Aus diesen Grund gilt seit dem 1. März 2020 das Masernschutzgesetz. Nach diesem besteht für bestimmte Personengruppen eine Impfpflicht, die nachgewiesen werden muss. Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelung im Altenburger Land ist das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig.
„Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, sind verpflichtet den Impfschutz nachzuweisen“, erklärt Luise Hischke. Dies gelte auch für Personen, die länger als vier Wochen in einem Kinderheim oder einer Sammelunterkunft für Geflüchtete leben. „Und selbstverständlich besteht die Impfpflicht darüber hinaus für die Tätigen in den genannten Institutionen und Gesundheitseinrichtungen“, so die Leiterin der Infektionsschutzbehörde im Landratsamt weiter. Fehlt der geforderte Nachweis, wird durch das Landratsamt gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt. Darüber hinaus prüft die Kreisbehörde in solchen Fällen, ob weitere rechtliche Schritte etwa Betretungs- oder Tätigkeitsverbote zu ergreifen sind.
Bis 31. Juli 2022 musste der benannte Personenkreis den Impfnachweis beziehungsweise eine Immunität gegen Masern (nach einer Infektion) in ihren Einrichtungen vorlegen. „Äquivalent ist ein ärztliches Attest das bescheinigt, dass aus medizinischen Gründen nicht gegen das Masern geimpft werden kann.“ Wurde kein Nachweis bei der Einrichtungsleitung vorgelegt oder bestehen Zweifel an Echtheit und Richtigkeit, muss darüber das Gesundheitsamt informiert werden.
„Diese Information hat jetzt unverzüglich zu erfolgen“, betont die Infektionsschutzbehörde. Zu beachten sei, dass eine Zusendung per E-Mail aus Datenschutzgründen nicht möglich ist. Zur sicherten elektronischen Übermittlung ist unter www.altenburgerland.de/de/masernimpfpflicht der Link zum Webportal „Octoware“ ab sofort freigeschaltet.
Weitere Information zur Masernimpfpflicht: www.masernschutz.de.