Landratswahl: Entscheidung fällt am 6. Mai
Landkreis. Wer in den nächsten sechs Jahren Landrat des Landkreises Altenburger Land sein wird, entscheidet sich am 6. Mai in einer Stichwahl, da zur Landratswahl am 22. April keiner der bisherigen vier Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht hatte.
Alle Wahlberechtigten werden nun am Sonntag kommender Woche noch einmal an die Wahlurnen gerufen. Wahlleiter Thomas Wolf erklärt, wie eine Stichwahl funktioniert: „Die beiden Kandidaten, die am 22. April die meisten Stimmen erhalten haben, also Michaele Sojka und Sieghardt Rydzewski, treten noch einmal gegeneinander an; die Wählerstimmen, die sie im 1. Wahlgang auf sich vereinigen konnten, spielen in der Stichwahl keine Rolle. Es geht sozusagen bei Null wieder los. Das Verfahren gleicht dem der ersten Wahl. Gewählt ist, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenanzahl erhalten hat.
Wie Thomas Wolf weiter informiert, werden dieser Tage 85.000 neue Stimmzettel an die Städte und Gemeinden ausgeliefert. Für die Stichwahl am 6. Mai, zu der die Wahllokale erneut von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind, wird die Wahlberechtigung durch Vorlage der gleichen Wahlbenachrichtigung wie am 22. April oder anhand des Wählerverzeichnisses festgestellt. In jedem Fall sollte der Personalausweis mitgeführt werden. Sollte jemand keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben bzw. nicht mehr im Besitz dieser sein, so genügt es ebenfalls, im örtlichen Wahllokal den Personalausweis vorzulegen.