Kommunaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung beschlossen

10. April 2025

Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag oft auf Hindernisse, die ihre gesellschaftliche Teilhabe erschweren. Um diesen entgegenzuwirken, hat das Landratsamt Altenburger Land einen kommunalen Aktionsplan erarbeitet, der am 2. April 2025 vom Kreistag beschlossen wurde. Dieser ist hier einsehbar.

Die kommunale Behindertenbeauftragte, Katrin Meißner, koordinierte die Erstellung des Plans und stimmte sich mit allen Fachbereichen des Landratsamtes ab. Ziel ist es, bestehende Barrieren zu identifizieren und durch konkrete Maßnahmen abzubauen. Grundlage des Aktionsplans sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreiheit und Inklusion auf allen Verwaltungsebenen vorschreiben.

Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt acht Handlungsfelder mit den jeweiligen Maßnahmen, zum Beispiel:
• Zugang zu Verwaltungsgebäuden verbessern: Barrierefreie Eingänge, Aufzüge und Orientierungshilfen sollen den Zugang erleichtern.
• Kommunikation anpassen: Informationen sollen für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen besser zugänglich gemacht werden.
• Mitarbeitende sensibilisieren: Schulungen sollen das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung stärken.
• Behördliche Leistungen erleichtern: Digitale Angebote und verständlichere Formulare sollen den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen verbessern.

Mit diesem Aktionsplan setzt das Landratsamt ein klares Zeichen für mehr Inklusion und übernimmt Verantwortung für eine barrierefreie Verwaltung. „Unser Ziel ist es, nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern aktiv zur Chancengleichheit beizutragen“, betont Katrin Meißner. Der Plan wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um nachhaltig Wirkung zu zeigen.

Bürger, die Fragen oder Anregungen zum Aktionsplan haben, können sich an Katrin Meißner unter
03447 586-443 oder per E-Mail an
behindertenbeauftragte@altenburgerland.de wenden.