Corona: Thüringer Corona-Verordnung gilt vollumfänglich auch im Landkreis
Altenburg. Die Ende August in Kraft getretene Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gilt vollumfänglich auch für den Landkreis Altenburger Land. Die Mitarbeiter an der Corona-Hotline verzeichnen seitdem vermehrt Bürgeranfragen, da es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Reglungen gibt.
Die folgenden Ausführungen gelten in der Basisstufe bei einem Inzidenzwert von unter 35. Bei Erreichen einer Warnstufe hat das Gesundheitsamt weitergehende Anordnungen zu treffen. Die Warnstufe wird erreicht, wenn der Leitindikator und mindestens einer der beiden Zusatzindikatoren an drei aufeinanderfolgenden Tagen die jeweiligen Mindestwerte einer Warnstufe erreichen.
Was gilt für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen?
Ein negatives Testergebnis auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist in geschlossenen Räumen nur dann erforderlich, wenn eine qualifizierte Gesichtsmaske nicht oder nicht durchgängig getragen werden kann. Bei körpernahen Dienstleitungen ist in geschlossenen Räumen weiterhin eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
Ist bei einem Gaststättenbesuch in Thüringen ein negatives Testergebnis erforderlich?
Nein, ein negatives Testergebnis ist keine Zugangsvoraussetzung für einen Gaststättenbesuch. Dieser ist weiterhin ohne Negativ-Test möglich. In den Thüringer Gaststätten ist in geschlossenen Räumen weiterhin eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Ebenso haben Gäste in Gaststätten, soweit sie sich nicht am Tisch aufhalten, in geschlossenen Räumen eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen.
Sind Feierlichkeiten weiterhin möglich?
Veranstaltungen sind weiterhin möglich. Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, hat diese mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Eine solche Anzeigepflicht besteht ebenfalls bei privaten (nicht öffentlichen) Veranstaltungen, sofern außerhalb geschlossener Räume mehr als 70 Personen und in geschlossenen Räumen mehr als 30 Personen gleichzeitig an der Veranstaltung teilnehmen.
Für Fragen steht die Bürgerhotline 03447 586-333 zur Verfügung.