Aufstallpflicht endet ab 1. Februar 2022
Altenburg. In Thüringen wurden zwei Geflügelpestausbrüche Anfang Dezember bei Hausgeflügel festgestellt, davon ein Fall in Thonhausen. Die daraufhin im Landkreis Altenburger Land verhängte Stallpflicht wird nun zum 1. Februar aufgehoben. Fünf Routineuntersuchungen verliefen seit Anfang des Jahres mit negativem Ergebnis. Erregernachweise bei Wildgeflügel gab es hier ebenfalls nicht. "Auf Grundlage dieser Risikobeurteilung wurde in Abstimmung mit den Thüringer Nachbarlandkreisen und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz entschieden, die Aufstallpflicht für gehaltenes Geflügel im Landkreis aufzuheben", informiert der Amtstierarzt des Altenburger Landes, Matthias Thurau.
Jedoch entwickelt sich die Geflügelpestsituation im Moment in den verschiedenen Bundesländern sehr inhomogen. Der Schwerpunkt der Fälle liegt aktuell an Nord- und Ostsee. Um erneute Ausbrüche im Altenburger Land zu vermeiden, sind die hiesigen Geflügelhalter aber weiterhin angehalten, Futter, Wasser und Einstreu so zu lagern und so anzubieten, dass Wildvögel keinen direkten Zugang dazu haben. Außerdem sollten Kontakte zu Geflügel unbekannter Herkunft unbedingt vermieden werden, erklärt Thurau.
Sofern Erkrankungen bei gehaltenem Geflügel auftreten, ist ein Tierarzt zur Ursachenermittlung hinzuzuziehen.