Immissionsschutz
Immissionsschutz | © Alexander Droeger, Jan Nijman auf Pixabay
Immissionsschutz
Immissionsschutz | © Alexander Droeger, Jan Nijman auf Pixabay

Untere Immissionsschutzbehörde

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Die Landkreisverwaltung – speziell der Fachdienst Natur- und Umweltschutz – ist u. a. für die Durchführung von Verfahren zur Genehmigung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für vereinfachte Verfahren (V) der Spalte c des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) zuständig. Auch die regelmäßige Überwachung aller genehmigungsbedürftigen Anlagen, zum Teil unter Beteiligung anderer zuständiger Fachbehörden, gehört zum Aufgabengebiet. Zudem ist die Behörde für die Erarbeitung von Fachstellungnahmen sowie die Bearbeitung von Beschwerden zum Betrieb vorgenannter Anlagen zuständig. Zudem werden Bürger, Unternehmen und Institutionen zu Fragen des Immissionsschutzes gern beraten.

Antragstellung – Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Seit dem 1. Juli 2022 wurde die Verfahrensweise der Antragstellung innerhalb immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren angepasst. Antrags- bzw. Anzeigeunterlagen sind über die Software ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) zu erstellen. Das Programm kann kostenfrei über die Website des TLUBN heruntergeladen und genutzt werden. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen, wie eine Kurzanleitung zur Programmnutzung sowie eine Auflistung häufig gestellter Fragen (FAQ).

Bitte beachten Sie bei der Antragserstellung, dass Sie die Landesversion „ELiA Thüringen“ verwenden. Mit anderen Versionen erstellte Antragsunterlagen können nicht akzeptiert werden.

Die Störfallverordnung (12. BImSchV) regelt den Schutz der Menschen und der Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretenden Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe.

  • Überwachungsprogramm gemäß § 17 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) des Landratsamtes Altenburger Land
  • Anlage 1: Verzeichnis der in den Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms fallenden Betriebsbereiche
  • Anlage 2: Bewertungsschema für die Ermittlung der Überwachungsintervalle der regelmäßigen Überwachung der Betriebsbereiche im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms

Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider)

Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen)

Die IED-Richtlinie gilt für die Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen.