Talsperre Windischleuba wird auf Schadstoffe untersucht
Die Problemlage
Bürger in Windischleuba und Fockendorf machen sich Sorgen bezüglich des Zustandes der Talsperre Windischleuba. Sind Schlamm und Sand der Talsperre mit Schadstoffen wie giftigen Schwermetallen und radioaktiven Rückständen belastet? Angenommen wird, dass beginnend in den 1950er Jahren gar nicht oder sehr schlecht geklärte Abwässer über die Pleiße aus Textilbetrieben in Meerane, Crimmitschau, Gößnitz und der Alwo in Kotteritz in das Staugewässer gelangten und sich die mitgeführten Stoffe an der Staumauer absetzten. Erst 1990 wurde verboten, Rest- und Abfallstoffe einzuleiten. Was sich über die vielen Jahre hinweg tatsächlich in der Talsperre abgesetzt hat, soll nun untersucht werden. Dazu hatte die Gemeinde Fockendorf in Zusammenarbeit mit der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Altenburger Land einen Antrag auf Erkundung und Gefährdungsabschätzung gestellt.
Ergebnis der ersten Erkundung
Eine erste Erkundung des von der Kreisverwaltung beauftragten Sachverständigenbüros SAKOSTA (Kosten: 35.500 Euro, gefördert von der Thüringer Aufbaubank) kam im Oktober 2022 zu dem Ergebnis, dass mit großer Wahrscheinlichkeit im Bereich der Talsperre mit Schadstoffen zu rechnen ist und weitere Untersuchungen erforderlich sind.
Weitere Untersuchungen vom Freistaat finanziell gefördert
Die Thüringer Landesregierung hatte für Analysen dieser Art im Jahr 2020 ein Förderprogramm aufgelegt, bei dem 100 Prozent der Kosten erstattet werden. Um die entsprechenden Fördermittel für die Untersuchungen an der Talsperre Windischleuba zu erhalten (entsprechender Antrag wurde von der Kreisverwaltung gestellt) und die Landesregierung weiter für das Thema zu sensibilisieren, arrangierten Landrat Uwe Melzer, Birgit Seiler als Leiterin des Fachdienstes Natur-und Umweltschutz des Landkreises sowie der Fockendorfer Bürgermeister Karsten Jähnig Ende März 2024 ein Vor-Ort-Treffen an der Talsperre mit Thüringens Umweltminister Bernhard Stengele.
Bürgerinformationsabend im Mai 2024
Landrat Uwe Melzer lud am 29. Mai 2024 zu einem Bürgerinformationsabend nach Fockendorf ein. Unter anderem stellte das Sachverständigenbüro SAKOSTA die Ergebnisse der historischen Erkundung vor. Der anwesende Umweltminister Bernhard Stengele übergab der Kreisverwaltung symbolisch den erwarteten Fördermittelbescheid in Höhe von 197.324,09 Euro. Den offiziellen amtlichen Bescheid erhielt die Kreisverwaltung vom Thüringer Umweltministerium am 29. Mai 2024. Mit dem Geld können nun konkrete Sedimentbohrungen durchgeführt werden.
Aktueller Stand zum Fortgang der Untersuchungen
Der Fördermittelbescheid zur Untersuchung und Gefährdungsabschätzung der Talsperre Windischleuba beinhaltete viele Nebenbestimmungen und Auflagen. Die Bodenschutzbehörde arbeitet diese seit Bescheidempfang ab.
Nunmehr liegen alle vom Fördermittelgeber angeforderte Unterlagen bei der Thüringer Aufbaubank vor. Die Kreisverwaltung wartet jetzt auf die Freigabe der Mittel für die erforderlichen Ausschreibungen der Ingenieur- und Bauleistungen..
Sachstand bei der Abarbeitung der Nebenbestimmungen und Zeitplan (Stand: 24. September 2024):
- Eine Betretungserlaubnis/Gestattungsvertrag vom Grundstückseigentümer wurde eingeholt (Vertrag mit sächsischer Landestalsperrenverwaltung).
- Die Beantragung von Grundbuchauszügen mit Zustimmung des Grund-stückseigentümers ist erfolgt.
- Stellungnahmen aller betroffenen Behörden (Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, Bauordnungsbehörde etc.) wurden eingeholt.
- Eine naturschutzrechtliche Bewertung durch ein sachverständiges Ingenieurbüro für die erforderlichen Bauarbeiten im EU- Vogelschutzgebiet/Landschaftsschutzgebiet Kohrener Land wurde beauftragt. Das Gutachten, welches die naturschutzrechtlichen und fachlichen Belange für die temporären Bauarbeiten klärt, liegt der unteren Naturschutzbehörde seit dem 24. September vor und wird nun geprüft. Der Prüfprozess wird ca. 7 Werktage dauern.
- Ein Betretungsrecht für die Sedimentaufschüttung südlich der Talsperre beim Pächter war einzuholen. Dieses liegt nun vor.
- Die genannten Unterlagen müssen dann gemäß Bescheid beim Fördermittelgeber vorgelegt werden. Erst nach Freigabe durch den Fördermittelgeber darf mit der Vergabe von Leistungen für die orientierende Untersuchung begonnen werden.
Danach sind folgende Schritte gemäß Fördermittelbescheid geplant:
- Zustandsaufnahme der zu untersuchenden Flächen zusammen mit der LTV vor Beginn der Maßnahmen.
- Planung und Vergabe von Ingenieurleistungen zur Planung der im Projekt erforderlichen Baumaßnahme (dauert aufgrund der einzuhaltenden Fristen mindestens 4 bis 6 Wochen).
- Durchführung der Ingenieurleistungen Teil 1 (Dauer etwa 6 bis 8 Wochen).
- Ausschreibung und Vergabe von Bau- und Bohrleistungen auf Grundlage der Ergebnisse der Ingenieurleistungen (dauert aufgrund der einzuhaltenden Fristen mindestens 6 bis 8 Wochen; eventuell ist auch eine Vorlage beim zuständigen Ausschuss des Kreistages erforderlich).
- Ausschreibung und Vergabe der Laborleistungen auf Grundlage der Ergebnisse Ingenieurleistungen (erfolgt parallel zur Bauausschreibung).
- Umsetzung der Bau- und Bohrarbeiten außerhalb der Brut- und Setzzeiten (mindestens 6 Wochen).
- Umsetzung der Probenahme und Analytik kann teilweise parallel zu den Bohrarbeiten erfolgen.
- Auswertung der Ergebnisse und Anfertigen eines Abschlussberichtes (Mindestdauer 8 Wochen).
Kontakt für Bürgerinnen und Bürger:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Natur- und Umweltschutz
Telefon: 03447/578-477
Ansprechpartnerin: Birgit Seiler, Fachdienstleiterin