Bodenschutz
Bodenschutz | © Stefan Werner auf Pixabay
Bodenschutz
Bodenschutz | © Stefan Werner auf Pixabay

Untere Bodenschutzbehörde

Die untere Bodenschutzbehörde des Landratsamtes ist im Landkreis für den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz zuständig.

Dies umfasst u.a. folgende Tätigkeiten:

  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in Verfahren, welche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden haben können
  • Ermittlung, Sanierung, Überwachung etc. von Altlastverdachtsflächen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
  • Ermittlung, Bearbeitung und Überwachung von Hinweisen auf schädliche Bodenveränderungen nach § 2 Thüringer Bodenschutzgesetz (Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
  • Bearbeitung, Genehmigung und Überwachung von Maßnahmen, welche den § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Auf- und Einbringen von Material auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht) betreffen
  • Erteilung von Auskünften aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS)