Untere Bodenschutzbehörde
Die untere Bodenschutzbehörde des Landratsamtes ist im Landkreis für den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz zuständig.
Dies umfasst u.a. folgende Tätigkeiten:
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in Verfahren, welche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden haben können
- Ermittlung, Sanierung, Überwachung etc. von Altlastverdachtsflächen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
- Ermittlung, Bearbeitung und Überwachung von Hinweisen auf schädliche Bodenveränderungen nach § 2 Thüringer Bodenschutzgesetz (Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
- Bearbeitung, Genehmigung und Überwachung von Maßnahmen, welche den § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Auf- und Einbringen von Material auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht) betreffen
- Erteilung von Auskünften aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS)