Projektaufruf zur sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen
Programmsäule 1 der Projektförderrichtlinie Integration und migrationsspezifische Sozialberatung
Der Landkreis Altenburger Land beabsichtigt, die Landesfördermittel für das Jahr 2027 aus der „Thüringer Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Integration und sozialen Beratung von Menschen mit Migrationsbiografie“ vom 6. August 2026 an freie Träger weiterzuleiten.
Die soziale Beratung und Betreuung anerkannter Flüchtlinge wird nach der vollständig neu gefassten Richtlinie in der Programmsäule 1 gefördert.
Der Landkreis Altenburger Land beabsichtigt, mehrere Träger mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu beauftragen. Damit sollen unterschiedliche fachliche Kompetenzen und Zugänge zur Zielgruppe genutzt und ein bedarfsgerechtes, möglichst flächendeckendes Beratungsangebot im Landkreis gewährleistet werden.
Der vorgesehene Projektzeitraum erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027.
Ab sofort nimmt das Landratsamt Altenburger Land Projektanträge für das Förderjahr 2027 entgegen. Die Projektanträge können bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
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Vorläufiger Finanzrahmen
- voraussichtlicher Landeszuschuss: ca. 220.000 Euro (80 Prozent)
- voraussichtlicher Eigenmittelanteil des Landkreises: ca. 55.000 Euro (20 Prozent)
- voraussichtlich insgesamt verfügbare Mittel: ca. 275.000 Euro (100 Prozent)
- der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Freistaat Thüringen
- der endgültigen Festsetzung des Maximalzuschusses für den Landkreis Altenburger Land
- der Bereitstellung des erforderlichen Eigenmittelanteils durch den Landkreis
- der Bewilligung des Förderantrags des Landkreises durch das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie
- der erforderlichen Beschlüsse der zuständigen Gremien des Landkreises Altenburger Land
Die Höhe des für den Landkreis Altenburger Land im Förderjahr 2027 zur Verfügung stehenden Maximalzuschusses wurde durch den Freistaat Thüringen noch nicht verbindlich mitgeteilt.
Auf Grundlage der derzeitigen Haushaltsplanung des Freistaats Thüringen, des in der Richtlinie festgelegten Verteilungsschlüssels und der Förderung des Vorjahres wird vorläufig mit folgendem Finanzrahmen geplant:Bei diesen Beträgen handelt es sich ausschließlich um vorläufige Planungs- und Orientierungswerte. Die tatsächliche Höhe der verfügbaren Mittel hängt insbesondere von der endgültigen Festsetzung des Maximalzuschusses durch den Freistaat Thüringen, der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und der Bewilligung des Förderantrags des Landkreises ab. Aus den genannten Beträgen kann kein Anspruch auf Förderung oder auf eine bestimmte Förderhöhe abgeleitet werden.
Der Projektaufruf steht insbesondere unter dem Vorbehalt:Sollten die verfügbaren Mittel geringer ausfallen als prognostiziert, bleiben eine Kürzung der beantragten Zuwendungen, eine Anpassung der Projektumfänge oder eine veränderte Verteilung der Mittel auf die ausgewählten Träger vorbehalten.
Übersteigen die beantragten Mittel das verfügbare Gesamtbudget, erfolgt eine vergleichende Bewertung der Projektanträge. Ziel ist es, die ausgewählten Projekte auskömmlich zu finanzieren und zugleich ein bedarfsgerechtes, möglichst flächendeckendes Beratungsangebot im Landkreis zu gewährleisten.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. -
Programmziel und Inhalt
- Vermittlung grundlegender Informationen zum sozialen Leben sowie zu unverzichtbaren kulturellen Standards des Zusammenlebens in Deutschland,
- Orientierungshilfen zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung und aktive Unterstützung bei der Bewältigung unterschiedlicher Probleme des Alltags,
- Hilfe beim Zugang zu Behörden, Fachdiensten sowie sonstigen der Integration dienenden Angeboten und Leistungen,
- Beratung zur Lösung sozialer Konflikte sowie Hilfe und Beratung in Gewaltsituationen,
- Förderung des interkulturellen Zusammenlebens von Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft,
- Information über existenzsichernde Hilfen und Unterstützung bei deren Beantragung, beispielsweise bei Leistungen nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
- Hilfe beim Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie
- Hilfe beim Zugang zu Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Mit der Förderung soll eine qualifizierte migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge und deren Familienangehörige bereitgestellt werden.
Ziel ist ein möglichst flächendeckendes Angebot im Landkreis Altenburger Land, das die Zielgruppe bei einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung unterstützt und damit zu einer gelingenden Integration vor Ort beiträgt.
Inhalte der sozialen Beratung und Betreuung sind insbesondere:Nicht Gegenstand der Förderung sind die allgemeine kommunale Sozialberatung, die Sachbearbeitung von Behörden oder die Wahrnehmung gesetzlicher Pflichtaufgaben.
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Zielgruppe
Die soziale Beratung und Betreuung richtet sich an anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes sowie an deren Familienangehörige in Thüringen.
Zur Zielgruppe gehören damit insbesondere Personen mit Aufenthaltstiteln aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Erfasst werden auch Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe ist durch den beauftragten Träger in geeigneter Weise festzustellen und zu dokumentieren. -
Abgrenzung zu anderen Beratungsangeboten
Der beauftragte Träger muss im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherstellen, dass nur Personen beraten werden, die zu den betreffenden Beratungsinhalten nicht bereits Kundinnen oder Kunden eines anderen migrationsspezifischen Beratungsangebots sind. Dies betrifft insbesondere die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte.
Eine Kofinanzierung bundes- oder europäisch geförderter Beratungsangebote, beispielsweise der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte, aus Mitteln der Programmsäule 1 ist ausgeschlossen. -
Zielvorgaben und Dokumentation
- mindestens 450 Beratungen oder Betreuungen erbringen und
- mindestens 120 unterschiedliche Personen beraten oder betreuen.
- mit welchem Personaleinsatz die Zielwerte erreicht werden sollen,
- wie viele unterschiedliche Personen voraussichtlich beraten oder betreut werden,
- wie viele Beratungs- und Betreuungskontakte geplant sind und
- wie die Leistungen dokumentiert und ausgewertet werden.
Eine in Vollzeit beschäftigte Beratungskraft soll innerhalb eines Kalenderjahres
Die Antragstellenden müssen im Projektantrag nachvollziehbar darstellen,
Projektbegleitend ist eine Beratungsstatistik zu führen. Die Ergebnisse sind jeweils für die zurückliegenden sechs Kalendermonate mit Stand zum 30. Juni und zum 31. Dezember zu erfassen und dem Landkreis innerhalb der festgelegten Fristen vorzulegen.
Für die Dokumentation sind die vom Land beziehungsweise vom Landkreis bereitgestellten Formblätter zu verwenden. -
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsfähig sind die zur Durchführung des Projekts notwendigen Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der sozialen Beratung und Betreuung stehen.
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Personalausgaben
Personalausgaben können bis zur Höhe der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder gefördert werden.
Ist der Träger an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gebunden, können Personalausgaben bis zur Höhe der Entgeltgruppe 10 TVöD berücksichtigt werden.
Für jede beantragte Personalstelle ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen, aus der die konkrete projektbezogene Tätigkeit, der Stellenumfang und die Angemessenheit der vorgesehenen Eingruppierung hervorgehen.
Das Besserstellungsverbot ist zu beachten. -
Sach- und Verwaltungsausgaben
Die übrigen für die Projektdurchführung notwendigen Sach- und Verwaltungsausgaben werden als Pauschale in Höhe von 25 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben berücksichtigt.
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Dolmetschleistungen
Für Audio- und Videodolmetschen ist grundsätzlich das kostenfreie Landesprogramm Dolmetschen zu nutzen.
Kostenpflichtige Dolmetschleistungen oder eine Sprachmittlung vor Ort können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Hierzu muss bereits mit dem Projektantrag dargelegt werden, weshalb das Landesprogramm nicht genutzt werden kann. -
Reisekosten
Reisekosten können höchstens nach Maßgabe des Thüringer Reisekostengesetzes und der hierzu erlassenen Bestimmungen berücksichtigt werden.
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Investitionen und Beschaffungen
Investitionen sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden, insbesondere wenn ohne die Investition das Erreichen des Projektziels gefährdet wäre und die Beschaffung wirtschaftlich ist.
Der Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie sonstigen beweglichen Gegenständen bis zu einem Wert von 800 Euro ohne Umsatzsteuer je Stück beziehungsweise beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf gilt nicht als Investition. -
Anforderungen an das eingesetzte Personal
- Kenntnisse relevanter Fremdsprachen,
- Kenntnisse im Ausländer-, Asyl-, Aufenthalts-, Sozial- und Verwaltungsrecht,
- pädagogische, soziale und interkulturelle Kompetenzen,
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung sowie
- persönliche Eignung für die Beratungstätigkeit.
Das für die soziale Beratung und Betreuung eingesetzte Personal soll insbesondere über folgende Voraussetzungen verfügen:
Eine eigene Migrationsbiografie oder Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten sind wünschenswert.
In jeder Beratungsstelle muss mindestens eine Fachkraft mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit oder einer vergleichbaren Qualifikation und mit Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten eingesetzt werden.
Bei Personal, das bereits in der Vergangenheit in der sozialen Beratung und Betreuung tätig war, kann eine entsprechende Praxiserfahrung in begründeten Fällen den Studienabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation ersetzen. Die Gründe sind im Projektantrag darzustellen.
Für das eingesetzte Personal ist bei Projektbeginn ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 in Verbindung mit § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz vorzulegen. -
Verpflichtung auf die freiheitliche demokratische Grundordnung
Die antragstellenden Träger sowie die im Projekt eingesetzten Mitarbeitenden verpflichten sich, die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu achten.
Dies umfasst insbesondere die Anerkennung der im Grundgesetz verankerten Werte wie Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und Toleranz. -
Mit dem Projektantrag einzureichende Unterlagen
- Projektbeschreibung einschließlich Bedarfsanalyse,
- Stellen- und Finanzierungsplan,
- Tätigkeitsbeschreibungen für sämtliche beantragten Personalstellen,
- Darstellung der vorgesehenen Beratungsstandorte und der Erreichbarkeit des Angebots,
- Planung der zu erreichenden Beratungs- und Personenzahlen,
- Darstellung des Verfahrens zur Dokumentation der Beratungsleistungen,
- Darstellung der Abgrenzung zu anderen migrationsspezifischen Beratungsangeboten,
- Darstellung der Zusammenarbeit und Verweisberatung mit örtlichen Behörden, Fachdiensten, Beratungsstellen und weiteren Netzwerkpartnern,
- Satzung oder Leitbild der Organisation,
- Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen,
- Nachweis der Gemeinnützigkeit, soweit einschlägig,
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- Absichtserklärungen zu angestrebten Kooperationen sowie
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Mit dem Projektantrag sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:
Soweit das Land für die Programmsäule 1 verbindliche Formblätter bereitstellt, sind diese ergänzend zu verwenden beziehungsweise nach Aufforderung nachzureichen.
Das Landratsamt Altenburger Land kann weitere Unterlagen und Erläuterungen anfordern, soweit diese für die Bewertung des Projektantrags oder für die Antragstellung des Landkreises beim Thüringer Landesverwaltungsamt erforderlich sind. -
Projektbewertung
- die Übereinstimmung des Konzepts mit dem Zuwendungszweck und den förderfähigen Beratungsinhalten der Programmsäule 1,
- ein nachvollziehbares Beratungs- und Betreuungsselbstverständnis,
- die Ausrichtung auf eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensgestaltung der beratenen Personen,
- die fachlich nachvollziehbare Gestaltung des Beratungsprozesses,
- der Umgang mit komplexen Beratungsbedarfen, sozialen Konflikten und besonderen Schutzbedarfen sowie
- die vorgesehene Form der Verweisberatung.
- die Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung des vorgesehenen Personals,
- vorhandene Kenntnisse des Aufenthalts-, Sozial- und Verwaltungsrechts,
- Fremdsprachenkenntnisse sowie soziale und interkulturelle Kompetenzen,
- die Plausibilität des vorgesehenen Personaleinsatzes,
- die Vertretungsregelungen und Sicherstellung der Beratung bei Personalausfällen sowie
- die organisatorische Leistungsfähigkeit des Trägers.
- bedarfsgerechte Beratungszeiten und zeitnahe Terminvergabe,
- telefonische, digitale und persönliche Erreichbarkeit,
- sprachliche Zugänglichkeit und der sachgerechte Einsatz von Sprachmittlung,
- barrierearme Zugänge,
- verständliche Informationen über das Beratungsangebot sowie
- geeignete Maßnahmen, mit denen die Zielgruppe tatsächlich erreicht werden soll.
- Lage und Erreichbarkeit der vorgesehenen Beratungsstandorte,
- die Orientierung an der räumlichen Verteilung und am Beratungsbedarf der Zielgruppe,
- die Versorgung der Schwerpunkträume Altenburg, Schmölln und Meuselwitz,
- geeignete Lösungen für Ratsuchende aus den übrigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie
- die Bereitschaft zur Abstimmung von Standorten und Zuständigkeitsbereichen mit dem Landkreis und weiteren ausgewählten Trägern.
- die vorgesehene Zusammenarbeit mit Behörden, Fachdiensten, dem Jobcenter, Beratungsstellen und weiteren örtlichen Netzwerkpartnern,
- ein verbindliches und praktikables Verfahren der Verweisberatung,
- die fachliche Abgrenzung zu anderen migrationsspezifischen Beratungsangeboten,
- Maßnahmen zur Vermeidung nicht zulässiger Doppelberatungen sowie
- die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Landkreis und weiteren beauftragten Trägern.
- die Plausibilität der geplanten Zahl unterschiedlicher beratener Personen,
- die Plausibilität der geplanten Beratungs- und Betreuungskontakte,
- die Erreichbarkeit der vorgegebenen Zielwerte in Abhängigkeit vom beantragten Stellenumfang,
- das vorgesehene Verfahren zur Erfassung und halbjährlichen Auswertung der Leistungen,
- die Vermeidung von Doppelerfassungen sowie
- geeignete Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Beratungsqualität.
- die Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der beantragten Personal- und Sachausgaben,
- das Verhältnis zwischen Personaleinsatz, Beratungsumfang und beantragter Förderung,
- die Übereinstimmung von Aufgabenbeschreibung, Stellenumfang und Eingruppierung,
- die Nutzung vorhandener Ressourcen und Strukturen sowie
- die insgesamt wirtschaftliche und sparsame Projektgestaltung.
Die fristgerecht eingereichten und bewertungsfähigen Projektanträge werden anhand der nachfolgenden gewichteten Kriterien vergleichend bewertet. Innerhalb jedes Kriteriums können bis zu fünf Punkte vergeben werden.
1. Fachliches Beratungs- und Betreuungskonzept – 25 Prozent
Bewertet werden insbesondere:2. Personelle und organisatorische Umsetzbarkeit – 15 Prozent
Bewertet werden insbesondere:Einschlägige Erfahrungen können durch bisherige Tätigkeiten des Trägers, durch die Qualifikation und Berufserfahrung des vorgesehenen Personals oder durch vergleichbare Referenzprojekte nachgewiesen werden.
3. Niedrigschwelligkeit und Erreichbarkeit für die Zielgruppe – 15 Prozent
Bewertet werden insbesondere:Bereits bestehende und nachweisbare Zugänge zur Zielgruppe können positiv berücksichtigt werden. Gleichwertig zu berücksichtigen sind schlüssige Konzepte zum Aufbau solcher Zugänge.
4. Beitrag zur räumlichen und bedarfsgerechten Versorgung des Landkreises – 15 Prozent
Bewertet werden insbesondere:Nicht entscheidend ist, dass ein einzelner Antrag den gesamten Landkreis abdeckt. Maßgeblich ist der nachvollziehbare Beitrag des beantragten Vorhabens zu einer abgestimmten Gesamtversorgung.
5. Kooperation, Verweisberatung und Abgrenzung zu anderen Angeboten – 10 Prozent
Bewertet werden insbesondere:6. Zielerreichung, Dokumentation und Qualitätssicherung – 10 Prozent
Bewertet werden insbesondere:7. Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes – 10 Prozent
Bewertet werden insbesondere:Ein möglichst niedriger Kostenansatz führt nicht automatisch zu einer besseren Bewertung. Entscheidend ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Mitteleinsatz, fachlicher Qualität und vorgesehener Leistung.
Punkteskala
Die Punkte werden anhand der im Projektaufruf genannten Unterkriterien vergeben:
5 Punkte: Das Kriterium wird vollständig und in besonders überzeugender Weise erfüllt.
4 Punkte: Das Kriterium wird vollständig und nachvollziehbar erfüllt.
3 Punkte: Das Kriterium wird im Wesentlichen erfüllt; es bestehen nur geringfügige Schwächen.
2 Punkte: Das Kriterium wird teilweise erfüllt; es bestehen erhebliche Schwächen oder offene Fragen.
1 Punkt: Das Kriterium wird nur in geringem Umfang erfüllt.
0 Punkte: Das Kriterium wird nicht erfüllt oder kann wegen fehlender Angaben nicht bewertet werden.
Die gewichtete Gesamtpunktzahl wird ermittelt, indem die erreichten Punkte des jeweiligen Kriteriums durch fünf geteilt und mit dessen Gewichtung multipliziert werden. Maximal können 100 gewichtete Punkte erreicht werden.
Anträge sollen nur dann für eine Förderung berücksichtigt werden, wenn sie mindestens 60 gewichtete Punkte erreichen. Darüber hinaus müssen im Kriterium „Fachliches Beratungs- und Betreuungskonzept“ mindestens drei Punkte erreicht werden.
Die erreichte Gesamtpunktzahl bildet eine wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung. Bei der Auswahl mehrerer Träger werden ergänzend die sinnvolle räumliche und fachliche Ergänzung der Angebote, die Vermeidung unnötiger Doppelstrukturen sowie die Gewährleistung einer möglichst flächendeckenden Gesamtversorgung im Landkreis berücksichtigt. Aus einer bestimmten Platzierung oder Punktzahl folgt kein Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe.
Der Landkreis behält sich vor, Antragstellende zu einer Erläuterung oder Überarbeitung ihrer Projektanträge aufzufordern. Dies betrifft insbesondere die Abstimmung von Beratungsstandorten, Zuständigkeitsbereichen, Personaleinsatz und beantragten Fördermitteln.
Die abschließende Auswahl der Träger und die Verteilung der verfügbaren Mittel erfolgen durch die zuständigen Gremien des Landkreises Altenburger Land. -
Antragstellung und Kontakt
Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Projektantrag bis zum 30. Oktober 2026 per E-Mail ein an:
andreas.strahlendorf@altenburgerland.de
Die neue Projektförderrichtlinie, das dazugehörige Zielsystem sowie die vom Land bereitgestellten Formblätter und weiteren Unterlagen sind auf der folgenden Internetseite veröffentlicht beziehungsweise werden dort sukzessive ergänzt:
Projektförderrichtlinie Integration und migrationsspezifische Sozialberatung – Richtlinie, Zielsystem und Formblätter
