Interessenbekundung zum Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende
Der Landkreis Altenburger Land führt eine Interessenbekundung (Markterkundung) zur Bereitstellung und zum Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende durch.
Ziel ist es, geeignete Betreiber- und Objektlösungen für eine Unterkunft mit einer Kapazität von 220 Plätzen im Landkreis Altenburger Land zu identifizieren und damit die Grundlage für eine mögliche spätere Vergabe zu schaffen.
Die Unterbringung von Asylsuchenden gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Landkreises. Grundlage hierfür sind bundes- und landesrechtliche Regelungen, insbesondere das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG) sowie die Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung (ThürGUSVO), in der Anforderungen an Ausstattung, Betrieb und soziale Betreuung von Gemeinschaftsunterkünften geregelt sind.
Im Rahmen dieser Markterkundung werden Interessenten gesucht, die eine geeignete Immobilie bereitstellen und den Betrieb der Einrichtung übernehmen können. Möglich sind unterschiedliche Konstellationen, beispielsweise:
- bereits vorhandene und kurzfristig nutzbare Objekte
- Bestandsgebäude mit Umnutzungs- oder Umbaupotenzial
- Neubau- oder Projektentwicklungen
- Betreiberkonzepte ohne konkretes Objekt
Der Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft umfasst neben der Unterbringung unter anderem Leistungen wie Verpflegung, Reinigung, Sicherheitsdienst, Hauswirtschaft sowie migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Das Verfahren dient zunächst der Erkundung möglicher Lösungen und Partner. Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren; ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.
Interessierte Unternehmen, Träger oder Projektentwickler können ihre Interessenbekundung bis zum 29. Mai 2026 elektronisch beim Landkreis Altenburger Land einreichen.
Die vollständige Beschreibung des Verfahrens sowie alle Anforderungen finden Sie hier.
