Ehrung für gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit
Die Ehrung ist eine Würdigung für Menschen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich engagieren. Damit verbunden ist das Bestreben ehrenamtliche Tätigkeit gesellschaftlich aufzuwerten und die Beteiligten zusätzlich zu motivieren. Vorgeschlagene Personen sollten in der Regel ihren Wohnsitz im Landkreis Altenburger Land haben und ihre ehrenamtliche Tätigkeit bereits über einen längeren Zeitraum ausüben. Die Ehrung erfolgt durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land einmal jährlich im Rahmen einer Festveranstaltung. Es werden bis zu 25 Personen geehrt. Anträge können bis zum 31.08. im laufenden Jahr gestellt werden.