Förderung des Ehrenamtes durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, und aus Zustiftungen nach Maßgabe dieser Vergabegrundsätze Zuwendungen zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit in Thüringen.
Ziel und Zweck der Förderung ist es, die Zuwendungsempfänger dabei zu unterstützen, in ihrem Zuständigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Hierbei soll auch die gesellschaftliche Mitwirkung von Arbeitslosen gefördert werden, soweit sie durch ehrenamtliche gemeinnützige Tätigkeit erbracht wird. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
