Zuständigkeitsfinder

Bewachungsgewerbe (Sonstige): Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, die nicht in folgenden Bereichen ausgeübt werden, gilt ein vereinfachtes Erlaubnisverfahren:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

Für die sonstigen Bereiche ist keine Sachkundeprüfung, sondern lediglich ein Unterrichtungsnachweis der IHK erforderlich


Leistungen nach Lebenslagen