Zuständigkeitsfinder

Hochschulzugang, Studiengänge und Abschlussarten

Leistungsbeschreibung

Hochschulzugang:

Zum Studium berechtigt nach § 60 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)

  • in grundständigen Studiengängen einer Universität oder der Hochschule für Musik die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife,
  • in grundständigen Fachhochschulstudiengängen die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife,
  • das Bestehen einer Eingangsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige nach § 63 ThürHG,
  • das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung,
  • der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder staatlich geprüften Betriebswirt,
  • der erfolgreiche Abschluss einer der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen beruflichen Fortbildung, sofern sie durch die zuständigen Stellen als mit der Meisterprüfung gleichwertig festgestellt ist oder von der Hochschule als gleichwertig festgestellt wird.

Zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie berechtigen die allgemeine oder fechgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und ein Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Unternehmen.

Zum Studium in postgradualen Studiengängen, in konsekutiven Masterstudiengängen oder in Weiterbildungsstudiengängen berechtigt ein erster Hochschulabsschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie.

Absolventen der Fachhochschulen, Verwaltungsfachhochschulen oder der staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien des tertiären Bereichs sind berechtigt, an anderen Hochschulen in jedem grundständigen Studiengang weiterzustudieren.  

Studiengänge :

An den Thüringer Hochschulen werden Studiengänge angeboten, die mit dem Diplom, Master, Magister, Bachelor, Bakkalaureat oder einem Staatsexamen abschließen.

Neben der Darstellung der Studienangebote auf den Hompages der einzelnen Hochschulen

  • Universität Erfurt
  • Technische Universität Ilmenau
  • Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Bauhaus-Universität Weimar
  • Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
  • Fachhochschule Erfurt
  • Fachhochschule Jena
  • Fachhochschule Nordhausen
  • Fachhochschule Schmalkalden

können Studienwünsche gezielt auch über die Internetseite "Studien- und Berufwahl“ gefunden werden.

Abschlussarten :

Bachelor und Master

Ein erster berufsbefähigender Abschluss ist mit einem Bachelorstudium bereits nach 6 bis 8 Semestern zu erreichen, sodass Absolventen jünger in den Arbeitsmarkt einsteigen können.

Absolventen eines Bachelorstudiums haben grundsätzlich die Berechtigung erworben, ein Masterprogramm aufzunehmen. Dabei kann sowohl der Hochschulort als auch die Hochschulart (Fachhochschule, Universität) gewechselt werden. Bachelorabsolventen haben die Möglichkeit, direkt ein Masterstudium anzuschließen oder zunächst ins Berufsleben einzusteigen, um sich eventuell später mit einem Master weiterzubilden. In die Wahl einer Vertiefungsrichtung können dann erste praktische Erfahrungen oder auch die Bedarfssituation am Arbeitsmarkt mit einfließen.

Masterstudienprogramme umfassen 2 bis 4 Semester und gleichen in ihrer Struktur den Bachelorstudiengängen.

Diplom und Magister artium

Das Diplom und der Studienabschluss mit einer Magisterprüfung, die zum Abschluss Magister artium führt, werden noch in einigen wenigen Studiengängen angeboten, die (noch) nicht auf die neue Studienstruktur mit Bachelor und Master umgestellt wurden. Dabei konzentriert sich in einem Diplomstudiengang die Ausbildung auf ein bestimmtes Fach, das durch andere Fächer als Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen ergänzt wird.

Das Magisterstudium ist ein Studium in mindestens zwei Fächern aus verschiedenen Fachgebieten oder Wissenschaftsdisziplinen. Sowohl Diplom- als auch Magisterprüfung sind Hochschulprüfungen.

Staatsexamen

In den Studiengängen Rechtswissenschaft, Pharmazie, Medizin, Zahnmedizin und für Lehrämter wird das Studium mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Diese Prüfungen werden von Hochschullehrern und Vertretern staatlicher Prüfungsämter abgenommen.

Das Lehramtsstudium umfasst in Thüringen die Kombination von zwei Fächern und schließt in der Regel mit der Ersten Staatsprüfung ab. Fakultativ kann eine Ergänzungsrichtung belegt werden.

An der Universität Erfurt werden Grund- und Regelschullehrer im Rahmen des konsekutiven BA/MaL-Studienmodells ausgebildet. Das BA/MaL-Studium, das mit den akademischen Graden Baccalaureus Artium und Magister im Lehramt Grund- bzw. Regelschule abschließt, ersetzt das bisherige grundständige Lehramtsstudium.

Für fakultativ zu wählende Drittfächer können Erweiterungsprüfungen abgelegt werden.

Am Ende des sich anschließenden Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird die Zweite Staatsprüfung abgelegt. Erst hiermit wird die Lehrbefähigung für staatliche Schulen erreicht.

Auch beim Studiengang Rechtswissenschaft ist nach der Ersten Prüfung ein Referendariat zu absolvieren, welches mit dem Zweiten Staatsexamen beendet wird.

Promotion

Die Zulassung zur Promotion an einer Universität setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Studienganges an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule voraus. Für Fachhochschulabsolventen mit einem Masterabschluss gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion wie für Universitätsabsolventen mit einem Masterabschluss. Die genauen Voraussetzungen sind im Einzelnen in den Promotionsordnungen der Universitäten geregelt.  

Weiterbildende Studienformen:

Die meisten Thüringer Hochschulen realisieren Weiterbildungsangebote, die in der Regel berufsbegleitend absolviert werden können. Die Zugangsvoraussetzungen für Weiterbildungsangebote sind unterschiedlich und abhängig von der Abschlussart. Abschlüsse sind Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder Hochschulgrade.

Die Weiterbildungsmöglichkeiten, Immatrikulationstermine und die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen sind in den Zentralen Studienberatungsstellen bzw. in den Bereichen Weiterbildung der Hochschulen, im Studienzentrum der FSU Jena in Erfurt sowie beim Weiterbildungsverein JenAll der FSU Jena und der Fachhochschule Jena zu erfragen.

Das "Bildungsportal Thüringen" bündelt Informationen über wissenschaftliche Weiterbildungsangebote aller Thüringer Hochschulen sowie Initiativen und Projekte im Bereich des eLearning.


Leistungen nach Lebenslagen