Zuständigkeitsfinder

Dublette: Gehegewild: Gewerbsmäßige Haltung anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Gehegewild halten will, hat dies vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Formulare

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen bzw. deren Bereich die Haltung des Gehegewildes erfolgen soll, kann Ihnen eventuell geeignete Vordrucke zur Verfügung stellen.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen