Zuständigkeitsfinder

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Anzeige Sterbefall
Leistungen
  • Leichenpass - Ausstellung

    Wer einen Leichenpass benötigt, der/die kann diesem beim Gesundheitsamt des Sterbeortes beantragen. Die benötigten Unterlagen (beurkundeter Original-Totenschein Teil I, Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung, Route der Überführung) sind vorzulegen.

  • Sterbefall - anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss angezeigt werden. Dies kann auch durch eine Klinik oder sonstige Einrichtung in der der Tod eingetreten ist oder das Bestattungsunternehmen erfolgen. Zuständig: das Standesamt der Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

  • Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Sterbeurkunde Ausstellung jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde...

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Leistungen nach Lebenslagen