Zuständigkeitsfinder

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Bestattung
Leistungen
  • Leichenpass - Ausstellung

    Wer einen Leichenpass benötigt, der/die kann diesem beim Gesundheitsamt des Sterbeortes beantragen. Die benötigten Unterlagen (beurkundeter Original-Totenschein Teil I, Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung, Route der Überführung) sind vorzulegen.

  • Bestattung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

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Leistungen nach Lebenslagen