Zahl der Infizierten im Landkreis erhöht sich auf vier/ Öffentliches Leben ab morgen noch deutlicher eingeschränkt

16. März 2020

Altenburg. Die Zahl der im Landkreis Altenburger Land mit dem Corona-Virus Infizierten hat sich auf vier erhöht. Seit heute Mittag liegt ein weiteres positives Testergebnis vor. Es handelt sich hierbei um eine 64-jährige Frau. Auf welchem Wege sich die Frau angesteckt hat, ist unklar. Zu den bisherigen drei Infektionsfällen gibt es keinen Bezug. Die Frau wird derzeit mit Symptomen wie Fieber und Husten in einer Klinik außerhalb des Landkreises Altenburger Land behandelt. Als einzige Kontaktperson wurde der Ehemann ermittelt, der aktuell unter häuslicher Quarantäne steht.

Öffentliches Leben im Altenburger Land wird deutlich eingeschränkt. Unterdessen hat der Landrat heute Vormittag zum Schutz der Bevölkerung zwei weitere Allgemeinverfügungen erlassen, die zur Folge haben, dass das öffentliche Leben im Altenburger Land ab sofort noch viel deutlicher als bisher eingeschränkt sein wird.

Demnach sind Veranstaltungen und Menschenansammlungen ab 50 Personen untersagt. Für Veranstaltungen mit weniger Personen gelten strenge Auflagen: der Veranstalter hat eine Risikoabwägung nach den Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Institutes vorzunehmen, eine Registrierung der Teilnehmer sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass Personen mit jeglichen Erkältungssymptomen keinen Zugang zur Veranstaltung gewährt wird (Zugangskontrolle). Über die Maßnahme ist ein Nachweis zu führen und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen.

Museen, Schwimmbäder, Kinos, Discotheken, Sport- und Fitnesseinrichtungen sind ab sofort geschlossen. Geschlossen sind ab sofort auch die Schulen und Kindertageseinrichtungen des Landkreises. Dazu gehören auch die Volkshochschule, die Musikschule und das Studio Bildende Kunst des Lindenau-Museums.

Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen von Kindern jener Erziehungsberechtigter, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, wird gewährleistet. Die Einzelheiten dazu hat das für Bildung und Jugend zuständige Ministerium in Erfurt bereits festgelegt.