Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

13. März 2020

Altenburg. Landrat Uwe Melzer hat wegen der in Deutschland anhaltenden Ausbreitung des Coronavirus eine Allgemeinverfügung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit im Landkreis Altenburger Land erlassen.

Im gesamten Landkreises Altenburger Land ist es untersagt, Veranstaltungen, Vergnügungen, sonstige Ansammlungen sowie Versammlungen und Demonstrationen mit einer Anzahl von über 500 Teilnehmern durchzuführen oder daran teilzunehmen. Die Untersagung betrifft alle Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen.

Im gesamten Landkreis sind Veranstaltungen, Vergnügungen, sonstige Ansammlungen sowie Versammlungen und Demonstrationen mit einer Anzahl von 50 bis 500 Teilnehmern mit Auflagen für den Veranstalter zu versehen. Der Veranstalter hat eine Risikoabwägung nach den Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Institutes vorzunehmen, eine Registrierung der Teilnehmer sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass Personen mit respiratorischen Erkrankungen kein Zugang zur Veranstaltung gewährt wird (Zugangskontrolle). Über die Maßnahme ist ein Nachweis zu führen und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation endet zwei Monate nach dem Stattfinden der Veranstaltung.

Die Allgemeinverfügung tritt morgen mit der Veröffentlichung (Anzeige) in der OVZ und der OTZ in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich 10. April 2020.

Im Gesundheitsamt des Landkreises Altenburger Land wurde bisher keine Coronavirus-Infektion im Altenburger Land gemeldet.(Stand 13.03.2020,10.15 Uhr)