Verwaltungsgericht lässt Fiebermessen an Schulen weiterhin zu
Altenburg/Gera. Das Verwaltungsgericht in Gera hat am 5. Juni den Antrag auf aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen das tägliche Fiebermessen an Schulen im Altenburger Land abgelehnt. Ein Schüler, vertreten durch seine Eltern, hatte Ende Mai gegen die vom Landratsamt erlassene Allgemeinverfügung Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragt. In einer Eilentscheidung hat die 3. Kammer nun den Antrag zurückgewiesen.
In der Begründung erklären die Richter unter anderem, dass sich die vom Landkreis erlassene Allgemeinverfügung, in der das Fiebermessen an den Schulen geregelt ist, „nicht offensichtlich als rechtswidrig“ erweist. Entgegen der Auffassung des Antragstellers sei das Fiebermessen vor dem Betreten der Schule nicht ersichtlich unverhältnismäßig und insbesondere ungeeignet, stellt die 3. Kammer am Verwaltungsgericht fest. Es bestünden keine sachlichen Zweifel daran, dass ein Schulbesuch trotz Fiebers zu einer Verstärkung von Infektionen führen kann, argumentieren die Richter.
Im April hatte der Landkreis per Allgemeinverfügung die Messung der Körpertemperatur angeordnet. Jede Schule in Trägerschaft des Landkreises erhielt dafür ein Infrarot-Fieberthermometer. Vor Betreten des Schulgebäudes wird unter Beachtung des Mindestabstandes bei jedem Schüler täglich die Körpertemperatur gemessen. Personen mit einer Körpertemperatur über 37,3 Grad Celsius erhalten keinen Zutritt. Am 28. Mai verlängerte das Landratsamt die Verordnung bis zum 30. Juni.