Tanklöschzug und Drehleiter für Schmöllner Feuerwehr

17. August 2021

Altenburg. Einsatzfahrzeuge im Wert von knapp einer Million Euro hat der Landkreis jetzt an die Kameraden der Feuerwehr Schmölln übergeben. Mit rund 710.000 Euro schlägt die neue Drehleiter DLAK 23/12 zu Buche. Benötigt wird das Rettungsfahrzeug sowohl für Ernstfälle im Stadtgebiet sowie für Einsätze als Stützpunktfeuerwehr in umliegenden Ortschaften. „Die Stadt Schmölln beziehungsweise deren Feuerwehr ist für den örtlichen Einsatz verantwortlich, für den überörtlichen Brandschutz ist der Landkreis zuständig, deshalb fördert das Altenburger Land den Kauf mit 238.000 Euro“, so Kreisbrandinspektor Uwe Engert. Ebenfalls 238.000 Euro hat der Freistaat Thüringen dazugegeben. Der Anteil der Stadt Schmölln an den Anschaffungskosten betrug 234.000 Euro.
Als zweites Fahrzeug übergab der Landkreis den Brandschützern der Knopfstadt ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000. Der neue Tankzug ist ein Ersatz für den erst 2016 angeschafften Vorgänger, der 2018 beim einem Verkehrsunfall Totalschaden erlitt. Die Auslieferung des 236.000 Euro teuren Feuerwehrfahrzeugs verzögerte sich Corona-bedingt um etwa ein halbes Jahr. Der Freistaat Thüringen beteiligte sich an der Ersatzbeschaffung mit 80.000 Euro.

Hintergrund:
Der Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen der Feuerwehr richtet sich nach Risikoklassen und ist in der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009 geregelt. Zur Ermittlung der Risikoklassen ist eine Gefährdungsabschätzung erforderlich. Nach dieser hat sich die Stadt Schmölln bei Brandgefahren/technischen Gefahren in die Risikoklasse BT 3 eingestuft. Entsprechend dieser Einstufung braucht die Stadt Schmölln als Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche allgemeine Hilfe nach den gesetzlichen Regelungen als Mindestbedarf an Fahrzeugen unter anderem eine Drehleiter mit Korb.
Der Landkreis ist für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe (Stützpunktfeuerwehren) zuständig. Das überörtliche Ausrückegebiet der Stützpunktfeuerwehr ist bei Brandgefahren/technischen Gefahren in die Risikoklasse BT 2 eingestuft. Entsprechend dieser braucht auch der Landkreis als Mindestbedarf unter anderem auch eine DLAK 23/12.