Rückläufige Zahl der Corona-Infektionen
Altenburg. Mit einer 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von aktuell 547,8 ist die Situation nach dem Osterwochenende ähnlich wie davor. Im Vergleich zu den Werten Ende März ist dies jedoch ein deutlicher Rückgang (zum Beispiel Inzidenz am 31.3.2022: 2.149,3). Der zwischenzeitliche Rückgang der Werte über die Osterfeiertage ist begründet, da es aufgrund der Feiertage und Ferien und der damit verbundenen geringeren Test-, Melde- und Übermittlungsaktivität kurzfristig zu einer Untererfassung der Fälle im Meldesystem gekommen sein kann.
Aktuell werden neun Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Klinikum Altenburger Land behandelt. Intensivmedizinische Versorgung ist in keinem der Fälle nötig.
Jedoch ist laut Gesundheitsamt des Landkreises die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens im Altenburger Land momentan schwer abzuschätzen. Unsicherheit ergibt sich aus der unklaren Lage nach dem Ende der Osterferien. In Folge von Urlaubsreisen und Familienfeiern könnte die Zahl der Infektion auch wieder steigen.
Die Bearbeitung der Corona-Fälle im Gesundheitsamt erfolgt zurzeit tagaktuell. Zu den wichtigsten Aufgaben der Behörde gehört momentan die Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelungen zur Durchführung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Demnach müssen alle Mitarbeitenden im Gesundheitswesen gegen das Corona-Virus geimpft sein. Die Arbeitgeber waren verpflichtet bis zum 12. April ihr Personal, welches keinen Immunitätsnachweis besitzt, dem Landratsamt zu melden. Dafür wurde das Onlineportal Octoware freigeschaltet. Der Infektionsschutzbehörde haben bisher 91 Einrichtungen insgesamt 410 Angestellte ohne Immunitätsnachweis gemeldet. Nachmeldungen für Personen bei denen der Genesenennachweis „abgelaufen“ ist, können jeder Zeit erfolgen.
Aktuell erhalten die benannten Personen vom Landratsamt Anhörungsunterlagen. Dazu gehört auch die Aufforderung, den geforderten Immunitätsnachweis nachzureichen. Kommen die Betroffenen dem nicht nach und sind weiter in sensiblen Bereichen des Gesundheitswesens tätig, wird dann vom Gesundheitsamt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Anschluss muss die Behörde über Tätigkeits- oder Betretungsverbote entscheiden.
Unternehmen oder Einrichtungen des Gesundheitssystems, in denen alle Mitarbeiter einen Impfschutz haben, waren nicht verpflichtet, sich zu registrieren. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass, wenn keine Registrierung auf Octoware erfolgt ist, die gesamte Belegschaft der jeweiligen Einrichtung geimpft ist. Selbstverständlich wird das Gesundheitsamt des Landkreises bei Unstimmigkeiten Überprüfungen durchführen.