PCR-Test nötig für Genesenenbescheid
Altenburg. Deutschlandweit gilt ab dem 2. April ein neues Infektionsschutzgesetz. Damit verändert sich die Rechtslage rund um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Lediglich die Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie im Öffentlichen Nahverkehr bleibt bestehen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört auch eine deutliche Stärkung der Kompetenzen der Länder. Am gestrigen Donnerstag hat sich dementsprechend der Thüringer Landtag mit Lockerungen der Corona-Maßnahmen befasst, aber keine weiterführenden Maßnahmen beschlossen.
Unberührt davon geblieben ist jedoch die Absonderungspflicht, also das Gebot bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in Quarantäne zu gehen. Demnach besteht grundsätzlich und weiterhin die Pflicht zur Absonderung nach einem positiven Corona-Antigenschnelltest. Für Verwirrung bei Ärzten und in der Bevölkerung hat in diesem Zusammenhang die Frage gesorgt, wann ein PCR-Test notwendig ist.
Dieser ist dann erforderlich, wenn die betroffene Person einen sogenannten Genesenenbescheid benötigt, stellt die Infektionsschutzbehörde des Altenburger Landes klar. Ein solcher Bescheid kann im Landratsamt nur auf Basis eines positiven PCR-Testes ausgestellt werden. Im Regelfall brauchen vor allem die Menschen einen Genesenenbescheid, die nicht vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind.
Bei komplettem Impfschutz ist derweil nach einem positiven Antigenschnelltest kein PCR-Test zwingend notwendig. Die Quarantänepflicht besteht gesetzlich auch nach positivem Schnelltest für zehn Tage und endet dann automatisch oder mit einem negativen Schnelltest am siebenten Tag („Freitesten“). Jedoch gibt es Konstellationen, etwa am Arbeitsplatz, wo dennoch ein PCR-Test nötig ist.
Diesen führen bei Personen, die keine Symptome zeigen, die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes nach vorheriger Terminvereinbarung durch. Bei symptomatischen also kranken Menschen, ist hingegen der Hausarzt verpflichtet, den entsprechenden PCR-Test durchzuführen beziehungsweise anzuordnen.