Landkreise kündigen Klage gegen Flüchtlingskostenerstattungsverordnung an
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Altenburger Land, Gotha, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Sömmerda und Wartburgkreis.
Greiz/Altenburg. Mit dem Altenburger Land, Gotha, Greiz, Saale-Holzland, Saale-Orla, Sömmerda und dem Wartburgkreis gehen sieben Thüringer Landkreise gemeinsam in die Offensive. „Wir haben uns entschieden, gegen die ‚Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung‘ zu klagen“, kündigte Martina Schweinsburg, Landrätin des Landkreises Greiz, an. Die Landkreise hätten schlichtweg nicht die finanziellen Mittel, um die steigenden Kosten für die Flüchtlinge aufzubringen. Da es sich bei diesen Leistungen um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt – also jene vom Staat beauftragten –, fordern die Landkreise die vollumfängliche Kostenerstattung vom Land gemäß Thüringer Verfassung. Laut dieser sind die Kosten zu 100 Prozent vom Freistaat zu erstatten, und zwar unabhängig von der Haushaltssituation des Landes und der Landkreise. Bisher seien entsprechende Forderungen an die Landesregierung ins Leere gelaufen. Angesichts dessen sehe man inzwischen keinen anderen Weg als die Klage vor dem Thüringer Verfassungsgericht.