Landkreis und Arbeitsagentur gründen "Jobcenter Altenburger Land"
Neu ab Januar 2012
Landkreis. Der Landkreis Altenburger Land und die Arbeitsagentur Altenburg gründen zum 1. Januar 2012 eine gemeinsame Einrichtung: das Jobcenter Altenburger Land. All jene Bürgerinnen und Bürger, die Arbeitslosengeld II beziehen oder auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, erhalten dann alle Leistungen aus einer Hand. Amtsblatt-Redakteurin Jana Fuchs sprach dazu mit Christine Gräfe, Leiterin des Fachbereiches Soziales und Jugend im Landratsamt.
Frau Gräfe, die Agentur für Arbeit befindet sich in der Fabrikstraße. Wer Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, „Kosten der Unterkunft“ und Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt, wird neben dem Bürgerservice des Landkreises Altenburger Land derzeit am Theaterplatz vorstellig. Erfolgt mit der Gründung des Jobcenters auch eine räumliche Zusammenführung der Behörden?
Ja. Aufgrund der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zusammenführung der Bundesleistungen und der kommunalen Leistungen in einer gemeinsamen Einrichtung, dem Jobcenter, werden die Mitarbeiter des Fachdienstes Kosten der Unterkunft des Landratsamtes am Theaterplatz 7/8 in das Gebäude der Altenburger Arbeitsagentur in der Fabrikstraße 30 bzw. in die Lohsenstraße 43 in Schmölln umziehen. Der Fachdienst SGB II/Kosten der Unterkunft des Landratsamtes wird letztmalig am 20.12.2011 am Theaterplatz 7/8 in Altenburg geöffnet sein. In den danach folgenden Tagen bis zum 30. Dezember kann die Antragsabgabe für Erstanträge oder Fortzahlungsanträge kommunaler Leistungen im Bürgerservice des Landratsamtes erfolgen. Dies gilt auch für Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket. Dringende Fälle werden jedoch auch in diesem Zeitraum bewilligt. Das Jobcenter Altenburger Land nimmt dann ab Januar 2012 seine Tätigkeit auf. Sitz ist die Fabrikstraße 30 in Altenburg. In der Schmöllner Lohsenstraße 43 wird das Jobcenter eine Geschäftsstelle unterhalten.
Was ändert sich zum Januar 2012 für die Bürgerinnen und Bürger?
Erstmals seit Einführung des SGB II im Jahre 2005 haben die Leistungsberechtigten im Altenburger Land nur noch eine Anlaufstelle für Leistungsangelegenheiten und für Fragen der Arbeitsvermittlung. Es ist nur noch ein Leistungsantrag erforderlich, sowohl bei Erstanträgen als auch bei Weiterbewilligungsanträgen.
Welche Vorteile ergeben sich mit der Zusammenführung für den Kunden? Und worin liegen die Vorteile für die beiden Behörden?
Für die Bürger wird es sowohl im Vermittlungs- als auch im Leistungsbereich einen festen Ansprechpartner geben. Dieser kennt sich mit den Belangen des Bürgers aus, kann individuell beraten und über Leistungsanträge entscheiden. Für den Antragsteller entfallen die doppelten Wege. Die Bürger brauchen keine zusätzlichen Antragsformulare beim kommunalen Träger anzufordern.
Für die Behörden dagegen entfallen zeitaufwendige Abstimmungen zu den verschiedenen Leistungsarten. Außerdem wird es ein einheitliches EDV-Programm sowohl für die Bundes- als auch für die kommunalen Leistungen geben.
Dennoch bleibt der Theaterplatz 7/8 für einen Teil der Bürger auch in Zukunft Anlaufpunkt. Für wen genau?
Die Anträge zum Bildungspaket für die Anspruchsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II - gemeint sind also Empfänger von Hartz IV - werden wie gesagt über das Jobcenter gestellt und bewilligt. Jedoch ist für die Bürger, die keine Leistungen nach dem SGB II empfangen, jedoch Wohngeld, Kinderwohngeld und Kinderzuschlag erhalten, das Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Schwerbehindertenrecht/ Wohn- und Elterngeld am Theaterplatz 7/8 in Altenburg weiterhin Anlaufpunkt. Antragsformulare sind beim Bürgerservice sowie im zuständigen Fachdienst erhältlich.