IRIS-Gateway im Landratsamt implementiert
Altenburg. Neben dem Landkreis Weimarer Land und der Stadt Jena ist das Altenburger Land eine von drei Modellregionen für die Einführung des sogenannten "IRIS-Gateway". Anfang August konnte die technische Implementierung in die bestehenden Systeme des Landratsamtes abgeschlossen werden; die für den Start der Anwendung benötigten Zertifikate der Bundesdruckerei sind ebenfalls verfügbar. Die Erfahrungen des Altenburger Landes sollen zeitnah Gebietskörperschaften des Freistaates Thüringen bei der Installation des IRIS-Gateway helfen.
"Jetzt warten wir nur noch auf die Freigabe durch den Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz. Sobald uns diese vorliegt, kann die Schnittstelle im Gesundheitsamt genutzt werden", erläutert Steffen Wiegner, Fachdienstleiter Organisation/IT im Landratsamt. Zudem seien für einen schnellen Start der Anwendung bereits die nötigen Zertifikate bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben worden.
Die Schnittstelle ermöglicht es den verschiedenen auf dem Markt etablierten Kontaktnachverfolgungs-Apps wie zum Beispiel "Darf-Ich-Rein" oder "SmartMeeting", sich mit der Software SORMAS zu verbinden. Das heißt, die Apps ihrerseits initiieren eine Anbindung an das IRIS-Gateway. Über das Gateway wiederum erfolgt die Anbindung an die Kontaktnachverfolgungssoftware der Gesundheitsämter, was schließlich eine digitale Kontaktnachverfolgung ermöglicht. Im Landratsamt des Altenburger Landes kommt seit dem Frühjahr die aktuellste Version der Kontaktnachverfolgungssoftware, SORMAS-X, zum Einsatz.
Um sich nicht auf eine spezielle App festlegen zu müssen, hat der Freistaat Thüringen eine offene Schnittstelle, das "IRIS-Gateway", zur Software SORMAS ausgeschrieben. Im zweiten Quartal 2021 wurde die Björn-Steiger-Stiftung mit der Programmierung beauftragt. Die Schnittstelle wird in Regie des Freistaates Thüringen betrieben, der auch die Kosten für IRIS trägt.