Freistaat fördert Urlaub in Familienerholungen

9. Juli 2021

Altenburg. Durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie sind beziehungsweise waren Familien mit Kindern in besonderer Weise belastet. Als Ausgleich unterstützt das Thüringer Sozial- und Familienministerium gemeinsam mit den Thüringer Familienferienstätten bedürftige Familien mit einem Ferien-Zuschuss.

Gefördert werden individuelle Erholungsaufenthalte in einer Thüringer Familienferienstätte inklusive der dortigen Angebote sowie die Inanspruchnahme stundenweiser Kinderbetreuung vor Ort. Die Urlauber können den Zeitpunkt ihrer Reise frei wählen. Der Aufenthalt muss jedoch mindestens zwei und maximal sieben Nächte umfassen, um förderfähig zu sein.

Der Freistaat stellt dafür pro Tag Erwachsenen 20 Euro und Kindern 15 Euro zur Verfügung. Die Unterstützung richtet sich an Thüringer Familien mit kindergeldberechtigten oder behinderten Kindern. Zuschussberechtigt sind zudem Großeltern, die mit ihren Enkelkindern gemeinsam mit und ohne deren Eltern Urlaub machen möchten. Die Fördermittel werden jedoch nicht ausgezahlt, sondern mit den Kosten für die Familienerholungseinrichtung direkt verrechnet.

Familien, die Interesse an einem solchen Erholungsaufenthalt haben, sollten sich direkt an die Familienerholungseinrichtungen wenden. Das sind das AWO SANO Ferienzentrum Oberhof, die Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld, die Evangelische Familienerholungs- und Bildungsstätte Haus am Seimberg, die Evangelische Familienerholungs- und Begegnungsstätte Burg Bodenstein, die Rothleimmühle Nordhausen, der Ferienpark Feuerkuppe in Sondershausen, das Naturfreundehaus „Thüringer Wald“ in Gießübel, das Kloster Volkenroda und das Jugend- und Erwachsenenbildungshaus Marcel-Callo in Heilbad Heiligenstadt.

Das Sonderprogramm des Freistaates läuft bis zum 31. Dezember 2021. Mehr Informationen und die Kontaktdaten zu den Einrichtungen gibt es hier auf www.thueringer-sozialministerium.de.