Erster Fall von Wildvogelgeflügelpest im Altenburger Land bestätigt
Landkreis. Im Altenburger Land gibt es erstmals einen Fall von Wildvogelgeflügelpest. Bei einem an der Talsperre Windischleuba gefundenen Schwan wurde das H5N1-Virus festgestellt, dies bestätigte am 04. Juli 2007 nach abschließenden Untersuchungen das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems.
Im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort wurde ein Sperrbezirk mit der entsprechenden Beschilderung "Wildvogelgeflügelpest - Sperrbezirk" eingerichtet.
Die Grenzen verlaufen von der Ortslage Fockendorf über Pahna, das Waldstück Deutsches Holz, Ortslage Pöppschen, Remsa, Poschwitz, Knau, Gerstenberg. Innerhalb der Grenzen liegt das Gebiet der Gemeinden Fockendorf, Gerstenberg, Windischleuba (ohne die Ortsteile Bocka und Schelchwitz) und der Ortsteil Knau der Stadt Altenburg.
In diesem Sperrbezirk gelten zunächst 21 Tage lang besondere Schutzmaßnahmen, die in einer Allgemeinverfügung aufgeführt sind und öffentlich bekannt gemacht werden. Die Schutzmaßnahmen dienen dazu, die Übertragung des Erregers zu verhindern. Im Sperrbezirk sind keine gewerbliche Geflügelhaltung gemeldet, bekannt sind private Bestände mit 34 Haltungen und insgesamt 651 Tieren. Für diese Haltungen gilt ab sofort die Stallpflicht, das Geflügel wird zudem stichprobenartig amtstierärztlich untersucht. Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk ebenfalls nicht frei umherlaufen.
Darüber hinaus wurde ein Beobachtungsgebiet für 30 Tage mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet.
Hier sind 346 Halter mit 11339 von der Stallpflicht betroffen, darunter ein gewerblicher Geflügelbestand. Dort werden die Tiere aber immer ganzjährig im Stall gehalten. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich zwischen der Landesgrenze Sachsen, südlich Ramsdorf, Halde Phönix, Wintersdorf, Kriebitzsch, Monstab, Stadt Altenburg, Gemeinde Saara, Ortsteile Burkersdorf, Gardschütz, Heiligenleichnam, Greipzig, Gemeinde Nobitz, Ortsteile Ehrenhain, Nirkendorf, Gemeinde Langenleuba-Niederhain, Ortsteile Boderitz, Buscha, Leinawald, Talsperre Schömbach, Gemeinde Langenleuba-Niederhain, Ortsteil Neuenmörbitz, Landesgrenze Sachsen. Innerhalb der Grenzen liegt das Gebiet der Stadt Altenburg, der Gemeinden Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Kriebitzsch (ohne Ortsteil Altpoderschau), Langenleuba-Niederhain (Orteile Neuenmörbitz, Schömbach, Lohma, Boderitz, Buscha, Zschernichen), Lödla, Monstab, Nobitz (außer Ortsteile Oberarnsdorf, Thomas-Müntzer-Siedlung), Saara (Ortsteile Burkersdorf, Heiligenleichnam, Kaimnitz, Mockern), Treben, Windischleuba, Wintersdorf.
Im Sperr- wie im Beobachtungsbereich sind Veranstaltungen wie Geflügelschauen und das Bejagen von Federwild verboten. Außerdem wurden auch die Jagdpächter in diesem Gebiet informiert, die gleichzeitig zur Intensivierung des Wildvogelmonitorings, der Beobachtung von Enten, Gänsen, Schwänen bzw. der Suche nach verendeten Tieren, angewiesen wurden.
"Es handelt sich bei dem Fund um ein Einzeltier. Wir haben bei unseren bisherigen intensiven Begehungen an den Talsperren und Teichen des Landkreises, die wir wegen der Geflügelpestfälle im Nachbarlandkreis vorgenommen hatten, keinen Massen an toten Vögeln gefunden", erklärt Matthias Thurau, Fachdienstleiter Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Bisher sei auch keine Geflügelpest bei Hausgeflügelbeständen festgestellt worden.
Im Sperrbezirk und Beobachtungsbereich werden Bürger sowie die Geflügelhalter mit Aushängen und Merkblättern gesondert über alle nötigen Maßnahmen informiert.