Erfassung der Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten
Naturschutzbehörde führt bis 2024 Geländeerfassungen an Thüringer Gewässern durch/Betretungsrecht muss gewährt werden.
Die vier gebietsfremden Krebsarten Kamberkrebs, Signalkrebs, Roter Amerikanischer Sumpfkrebs und Marmorkrebs verdrängen durch direkte Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz und als Überträger der Krebspest gebietsheimische Krebsarten wie Stein- und Edelkrebs. Auf der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 werden sie daher als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung eingestuft. Des Weiteren werden die Arten Amerikanischer Rostkrebs und Viril-Flusskrebs auf der Unionsliste geführt, die bisher noch keine Vorkommen in Deutschland haben.
Als Naturschutzfachbehörde hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die Aufgabe, die Naturschutzbehörden fachlich zu beraten und zu unterstützen sowie die dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zu Natur und Landschaft bereitzustellen, insbesondere die Arten, Biotope und Lebensraumtypen zu erfassen.
Im Rahmen eines durch das TLUBN erteilten Auftrages sollen Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten im Freistaat Thüringen im Zeitraum 2023 – 2024 erfasst werden (Beginn September 2023). Zur Erfüllung dieses Auftrages werden an Thüringer Gewässern Geländeerfassungen durchgeführt. Begehungen der Uferpartien an Stand- und Fließgewässern finden dabei überwiegend bei Dunkelheit statt, da so die Sichtung der dämmerungs- und nachtaktiven Tiere wahrscheinlicher ist. Ein Fangen von Tieren ist nicht vorgesehen. Damit verbunden ist gemäß § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes ein Betretungsrecht der Bediensteten der Naturschutzbehörden auf private Grundstücke. Weitere Informationen sind zu finden auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/invas-arten.
TLUBN