Bisher rund 1.500 Führerscheine in fälschungssicheres Kartenformat umgetauscht
Altenburg. Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Eine EU-Richtlinie liegt dies so fest.
Erneuert werden all jene Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch begann im Sommer des vergangenen Jahres und erfolgt nun bis zum Jahr 2033 in mehreren Stufen. Im Landkreis Altenburger Land sind rund 45.000 Bürgerinnen und Bürger von der Umtauschaktion betroffen.
Stufe 1 des Führerscheinumtausches endet am 19. Januar 2022 – aufgerufen sind Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958, etwa 4.500 Frauen und Männer im Altenburger Land. Bisher konnte die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in der Altenburger Martin-Luther-Straße 1.500 Anträge aus dieser Personengruppe abarbeiten und den neuen Kartenführerschein, für den 30,40 Euro zu bezahlen sind, ausgeben. Das heißt aber auch, rund 3.000 Vorgänge sind noch offen – für 1.500 Vorgänge wurden bereits Termine für die kommenden Wochen und Monate vereinbart. Nicht zuletzt wird die Bewältigung der Umtauschaktion von der Coronapandemie erschwert: Auch Mitarbeiter des Fachdienstes Straßenverkehr fielen wegen Erkrankung und Quarantäne eine Zeit lang aus oder waren vorübergehend ins Gesundheitsamt zur Kontaktpersonennachverfolgung abgeordnet. Zu Beginn des neuen Jahres hat Fachdienstleiter Mario Klocke das Team mit zwei weiteren Mitarbeitern verstärkt, so dass aktuell fünf Kolleginnen und Kollegen mit der Umtauschaktion befasst sind.
Um seinen Führerschein umzutauschen, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Dies kann per E-Mail geschehen an fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de oder telefonisch unter den Rufnummern 03447/ 586-619, -622, -618 und -621. Derzeit beträgt die Wartezeit etwa acht Wochen. Mitzubringen sind der aktuelle (alte) Führerschein, der Personalausweis und ein biometrisches Passbild, nicht älter als ein Jahr.
„Obwohl die Frist zum Führerscheinumtausch für 1953 bis 1958 geborene Bürgerinnen und Bürger kommende Woche abläuft, müssen die Kraftfahrer vorerst bis zum 19. Juli 2022 mit keiner Sanktionierung rechnen, wenn sie im Falle einer Polizeikontrolle nur den alten Schein vorzeigen können“, erklärt Fachdienstleiter Mario Klocke. Klocke geht davon aus, dass bis Sommer alle Anträge in Stufe 1 abgearbeitet sind.
Dann geht es mit Stufe 2 weiter: Bis zum 19. Januar 2023 sind all jene Bürger zum Umtausch aufgerufen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Personen, die es gar nicht abwarten können und am liebsten sofort ihr neues Dokument hätten, bittet Mario Klocke noch um etwas Geduld – Termine hierfür können erst ab dem Sommer vereinbart werden.