Aus für Amalgam als Zahnfüllstoff – was das Verbot für Patienten bedeutet
Amalgame sind Verbindungen des Quecksilbers mit Metallen. In der Zahnmedizin werden Amalgame seit mehr als 100 Jahren als Füllungsmaterial verwendet. Lange Zeit war es das meistgebrauchte Füllungsmaterial, vor allem für Backenzähne. Bei guter Verarbeitung und sorgfältiger Mundhygiene konnten Amalgamfüllungen mehrere Jahrzehnte in voller Funktion verbleiben. Ausnahmen sind nachgewiesene Allergien oder eine Nierenschwäche, bei denen Amalgam vorsorglich nicht verwendet wird. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft sind keine Krankheitsverursachungen durch Amalgamfüllungen nachgewiesen worden. Trotzdem: Die EU hat entschieden, dass Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr verwendet werden darf. Seit 2018 gilt das Verbot schon für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren und schwangeren oder stillenden Patientinnen.
Was bedeutet das für Patienten?
In Zukunft werden zahnmedizinische Behandlungen mit quecksilberfreien Materialien durchgeführt. Eine Ausnahme gilt, wenn der Zahnarzt die Verwendung von Dentalamalgam aufgrund spezifischer medizinischer Erfordernisse als zwingend notwendig erachtet.
Welche Alternativen gibt es zu Amalgam?
Als Alternativen gibt es zum Beispiel Füllungskunststoffe, Keramik und Gold. Entscheidend für die Wahl des richtigen Füllungsmaterials sind die Materialeigenschaften und das Ausmaß der Defekte am Zahn.
Kann ich meine bestehenden Amalgamfüllungen behalten?
Intakte Füllungen, egal aus welchem Füllungsmaterial, sollten nicht entfernt werden.
Wie sollte ich vorgehen, wenn ich eine neue Füllung benötige?
Besprechen Sie die Optionen mit Ihrer Zahnarztpraxis.