3G-Regel für Bedienstete und Besucher des Landratsamtes ab Donnerstag

23. November 2021

Altenburg. Das Infektionsgeschehen im Altenburger Land ist anhaltend auf sehr hohem Niveau. Um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zur verlangsamen sowie die Arbeitsfähigkeit der Kreisverwaltung aufrechtzuhalten, werden ab Donnerstag die Besucherregeln der Kreisbehörde verschärft. Zugang zu den Dienstgebäuden erhält dann nur noch wer genesen, getestet oder geimpft ist. Die sogenannte 3G-Regel gilt darüber hinaus auch für die Beschäftigten des Landratsamtes.

Ab Donnerstag, den 25. November 2021 müssen Bürgerinnen und Bürger, die die Dienstgebäude des Landratsamtes Altenburger Land mit einem vorher vereinbarten Termin betreten, die sogenannte 3GRegel verbindlich einhalten. Das gilt natürlich auch für bereits vereinbarte Termine etwa in der Führerscheinstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde. Die Beschäftigten sind verpflichtet, dies entsprechend bei einem Termin die Einhaltung der 3G-Regeln zu kontrollieren.

Auch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind verpflichtet, die 3-G-Regeln einzuhalten, ferner werden Dienstgänge eingeschränkt. Vor-Ort-Termine können von den Mitarbeitern vorerst nur noch in dringlichen Fällen durchgeführt werden, bei denen das persönliche Erscheinen notwendig ist.

Neue Infektionen in sensiblen Einrichtungen im Altenburger Land:

  • Regelschule Nöbdenitz: 1
  • Grundschule Karolinum Altenburg: 1
  • Freie Grundschule Christian Felix Weiße Altenburg: 1
  • Kita Finkenweg Schmölln: 1


STATISTIK:

Infizierte insgesamt: 9839 (+49)
Fälle 7 Tage: 652
Inzidenz: 737,9
Stationär: 35 (6 ITS)
Verstorben: 326 (+3)