21 Verstöße gegen den Jugendschutz

3. Juni 2024

Positive Entwicklung bei Testkäufen erkennbar – dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Nach den schlechten Ergebnissen der Jugendschutzkontrolle im November vergangenen Jahres führte das Jugendamt des Altenburger Landes im März erneut Testkäufe in Geschäften und Tankstellen durch. Ein Fokus lag auf den Einrichtungen, die bei den Tests vor sechs Monaten gegen die Auflagen des Jugendschutzgesetzes verstoßen hatten.
Insgesamt wurden im Landkreis diesmal 64 Verkaufs- und Tankstellen aufgesucht. Dabei wurde 21 Verstöße in 18 Einrichtungen gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 28,12 Prozent. Damit zeigen Ergebnisse der jüngsten Kontrollen eine positive Entwicklung im Vergleich zum November, bei denen 40 Prozent der Einrichtungen gegen den Jugendschutz verstießen. Nach den Testkäufen Ende des Jahres wurden 28 Bußgeldverfahren eingeleitet. „Das gleiche Verfahren erwartet jetzt all diejenigen Personen in den Verkaufseinrichtungen, die bei den jetzigen Testkäufen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben“, betont die zuständige Fachdienstleiterin im Landratsamt Marion Fischer.
Verstöße gegen den Jugendschutz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet. Mitarbeitende, die das erste Mal gegen die Auflagen verstoßen, müssen mit bis zu 1.000 Euro rechnen, bei Verstößen durch Gewerbetreibende liegt das Ordnungsgeld weit höher. „Kinder und Jugendliche unterliegen einem besonderen Schutz. Denn die Entwicklung des Körpers und Gehirns kann etwa durch Alkohol und Nikotin stark beeinträchtigt werden. Deshalb werden wir weiterhin regelmäßig Testkäufe durchführen, um sicherzustellen, dass der Jugendschutz im Altenburger Land durch

Kontakt:
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Fachdienst Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung
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