Untere Naturschutzbehörde
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit der Natur angestrebt.
Flächen mit einer besonderen Bedeutung für den Naturschutz wurden auf Grundlage naturschutzrechtlicher Regelungen der EU, des Bundes und des Freistaates Thüringen förmlich unter Schutz gestellt.
- Allgmeine Informationen zu einzelnen Schutzgebieten und zum Naturschutz allgemein des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
- Informationen zu den Natura 2000 Gebieten in Thüringen
- Kartendienst des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Übersicht der geschützten Gebiete im Altenburger Land:
Naturschutzbeirat und Naturschutzbeauftragte
Die externen Gremien des Naturschutzes im Landkreis Altenburger Land
Naturschutzbeirat
gem. § 26 ThürNatG i. V. m. NatSchBeirV TH
Gemäß § 26 des Thüringer Naturschutzgesetzes wird bei der Unteren Naturschutzbehörde alle 4 Jahre ein ehrenamtlich tätiger Naturschutzbeirat zur fachlichen Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus unabhängigen und sachverständigen Personen berufen.
Der Naturschutzbeirat wird regelmäßig über die wesentlichen Vorgänge, die die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege betreffen, unterrichtet.
Die Zahl der Mitglieder soll 12 nicht überschreiten, wobei die Hälfte Mitglieder des Beirates auf Vorschlag der anerkannten Naturschutzvereinigungen berufen werden.
Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sollen mindestens viermal jährlich stattfinden und sind öffentlich.
Mitglieder
- Christian Els
- Nico Kießhauer
- Ulf Knauth
- Lutz Köhler
- Gunter Höser
- Michael Höser
- Doreen Rath
- Anja Rohland
- Jürgen Ronneburger
- Gerd Smyk
- Florian Sparbrod
- Jens Steinhäuser
- Henry Wähler
- Jörg Zippel
Naturschutzbeauftragte
gem. § 28 ThürNatG i. V. m. NatSchBeauftrV TH
Gemäß § 28 des Thüringer Naturschutzgesetzes werden bei der Unteren Naturschutzbehörde orts- und sachkundige Personen für 4 Jahre als ehrenamtliche Beauftragte für Naturschutz bestellt.
Die Beauftragten haben die Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde zu beraten, über die Bedrohung und Beeinträchtigung von besonders geschützten Biotopen und Schutzgebieten zu unterrichten, bei der Bestandserfassung von Arten und bei der Durchführung und Erfolgskontrolle von Schutz- und Pflegemaßnahmen mitzuwirken.
Die untere Naturschutzbehörde informiert die Beauftragten insbesondere über naturschutzfachliche Planungen, geplante Eingriffe in Natur und Landschaft sowie geplante Schutz- und Pflegemaßnahmen, die dessen Zuständigkeitsbereich betreffen, und berücksichtigt dessen Vorschläge.
Für die nächsten fünf Jahre hat die Untere Naturschutzbehörde des Altenburger Landes folgende ehrenamtliche Beauftragte für Naturschutz bestellt:
- Dr. Hartmut Baade
- Nico Kießhauer
- Mike Jessat
- Thomas Fanghänel
- Lutz Köhler
- Wolfgang Paritzsch
- Jens Steinhäußer
- Thomas Heuduck
- René Maulwurf
- Undine Morgenstern
- Stefanie Meißner
- Benno Moller
- Rainer Klinner
- Wilfried Zimmermann
- Nancy Romisch
- Gerd Smyk
- Uwe Wange
Fachbeiträge
- Download: Vortrag von Mike Jessat über thüringisch-sächsische Verbundsysteme (nicht barrierefrei)
- Download: Vortrag von Dr. Hartmut Baade zu Natur und Mensch verändern die Leina (nicht barrierefrei)
- Download: Vortrag von Lutz Köhler zum Milanvorkommen (nicht barrierefrei)