Abfallbehörde
Abfallbehörde | © Gerhard Bögner, Pexels auf Pixabay
Abfallbehörde
Abfallbehörde | © Gerhard Bögner, Pexels auf Pixabay

Untere Abfallbehörde

Zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Unteren Abfallbehörde zählen unter anderem die Verwertung sowie die Beseitigung von Abfällen. Dabei wird dem Grundprinzip der Kreislaufwirtschaft gefolgt. Es besagt, dass Abfälle grundsätzlich vermieden und ansonsten beseitigt oder verwertet werden sollten, um die natürlichen Ressourcen so gut wie möglich zu schonen. Dies gilt im Speziellen für die gewerbliche Wirtschaft als auch schlussendlich für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger des Landkreises Altenburger Land. Daraus resultierend, ergeben sich zahlreiche Anforderungen wie mit Abfall, und dessen unsachgemäßen oder unzulässigen Entsorgung, verfahren werden muss. Eine behördliche Überwachung zum Schutz vor drohenden Umweltrisiken spielt dabei eine wichtige Rolle.

Schwerpunkte

  • die Festlegung von abfallwirtschaftlichen Anforderungen in Genehmigungsverfahren für gewerbliche Anlagen einschließlich der Kontrolle ihrer Einhaltung
  • die Überwachung der gemäß Kreislaufwirtschaftgesetz erlassenen Verordnungen, wie z.B.:
    • Abfallverzeichnisverordnung
    • Altfahrzeugverordnung
    • Altholzverordnung
    • Bioabfallverordnung
    • Elektro- und Elektronikschrottverordnung
    • Gewerbeabfallverordnung
    • Klärschlammverordnug
    • Nachweisverordnung
    • Transportgenehmigungsverordnung
    • Verpackungsverordnung
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Abfallrecht