Elterngeld

Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Studierende, Auszubildende und erwerbslose Elternteile sowie in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Elterngeld ermittelt sich aus 67 Prozent des vor der Geburt eines Kindes erzielten bereinigten Nettoerwerbseinkommens des jeweiligen Elternteiles, der Höchstbetrag beträgt jedoch 1800 Euro. (In den Fällen, in denen das bereinigte monatliche Nettoerwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes geringer als 1000 EUR war, erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent. In den Fällen, in denen das bereinigte monatliche Nettoerwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes höher als 1200 EUR war, sinkt der Prozentsatz auf bis zu 65 Prozent.)

Eltern ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Wer nach der Geburt des Kindes mehr als 30 Stunden pro Woche im Durchschnitt eines Bezugmonats erwerbstätig ist, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Elterngeldanträge für den Landkreis Altenburger Land werden in den Krankenhäusern Altenburg, Werdau, Borna, Zeitz, Gera und Glauchau bereitgestellt. Bei Wahl einer anderen Entbindungseinrichtung ist der Elterngeldantrag im entsprechenden Fachdienst des Landratsamtes oder nebenstehend als Formular erhältlich.