Thüringer Ehrenamtscard
Die Thüringer Ehrenamtscard ergänzt das Thüringer Ehrenamtszertifikat, das im Namen des Freistaates Thüringen verliehen wird. Die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Thüringer Ehrenamtsstiftung würdigen damit öffentlich die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise für ihre Mitmenschen im örtlichen Gemeinwesen, in ihrer Gemeinde, in ihrem Landkreis bzw. in ihrer kreisfreien Stadt einsetzen, sprechen ihnen ihren Dank aus und stärken ihre Motivation im Engagement. Die Gewährung von Vergünstigungen stellt ein wichtiges weiteres Signal der öffentlichen Wertschätzung dar.
Die Thüringer Ehrenamtscard wird auf Antrag für 2 Jahre an ehrenamtlich Tätige vergeben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren
- mindestens fünf Jahre aktiv (bzw. seit Gründung des Vereins) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden sind
- ihren Wohnsitz oder Wirkungskreis im Altenburger Land haben
- keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.
Die Ausgabe der Ehrenamtscard ist limitiert auf 5 Karten je Verein und Jahr. Die Ausreichung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die Kreisverwaltung. Beim Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit müssen die Ehrenamtscards unverzüglich zurückgegeben werden.
