DigitalPakt Schule 2019 – 2024 im Altenburger Land
Der DigitalPakt Schule 2019 – 2024 besteht aktuell aus sechs Teilen (Teil I bis VI). Er ist in aller erster Linie als Infrastrukturprogramm für die grundlegende und zukunftsträchtige Vernetzung an den Schulen zu sehen. Weitere Ausstattungs- und/oder Administrationsinvestitionen können nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Der Schulträger Fachdienst Schulverwaltung betrachtet die Digitalisierung der Schulen als eines seiner wichtigsten Ziele für die Zukunft. Er ist fest entschlossen, den begonnenen und umfassenden Aufholprozess konsequent fortzusetzen. Für modernen Unterricht sind vor allem eine zeitgemäße, digitale Infrastruktur und Ausstattung sowie ein leistungsfähiger Breitbandanschluss notwendig. Die vom Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel aus dem DigitalPakt Schule sollen hauptsächlich für den Ausbau und Schaffung flächendeckender Infrastrukturen an den Schulstandorten genutzt werden. Hierzu wurde im Kreistag am 30. September 2020 ein entsprechender Beschluss gefasst.
Übersicht der Teilbereiche:
Teil I – Digitale Infrastruktur an den Schulen
Grundschule Nobitz
Beim Um- und Neubau der Grundschule Nobitz wurden die Voraussetzungen für den Einsatz von Mitteln aus dem DigitalPakt Teil I geschaffen. Anhand des eingereichten Medienkonzepts worden für den Schulstandort erste Mittel aus dem DigitalPakt Schule eingesetzt. Der Standort bietet den ca. 100 Grundschülern ein komplett neues Lehr- und Lernumfeld mit vielen neuen digitalen Möglichkeiten.
- Digitale Tafeln von Smart, keine herkömmlichen Kreidetafeln mehr, alle Tafeln am Internet
- Errichtung strukturierter Verkabelung mit WLAN in alles unterrichtsrelevanten Räumen am Schulstandort
- Klassensatz mit 30 mobile Endgeräte im Notebookwagen
- Aktuelle Informationen und Stundenpläne über Anzeige mittels Digitales Schwarzes Brett
Teil II + III – Förderung Lehrerbildung und regional wirkender Maßnahmen der Schulträger
Maßnahmen zum Teil schon abgeschlossen.
Teil IV – Sofortausstattungsprogramm mobile Schülerendgeräte
Der Landkreis hat im Jahr 2020 aus dem DigitalPakt Schule 2019 – 2024 Teil IV Sofortausstattungsprogramm 1.402 mobile digitale Endgeräte für die Ausleihe an Schülern beschafft. Diese wurden im Frühjahr 2021 an die Schulen im Landkreis verteilt. Es konnten alle Bedarfe an Geräten für Schüler zum Ausgleich sozialer Ungerechtigkeit im Landkreis abgedeckt werden. Diese Geräte werden aktuell vorrangig zum Distanzlernen (s. g. Homeschooling) eingesetzt.
Teil V – Förderung Administration
Maßnahmen für Qualifizierung und Weiterbildungen von IT-Administratoren werden im Laufe des Förderzeitraumes noch umgesetzt.
Teil VI – Leihgeräte für Lehrkräfte
Die Erweiterung des DigitalPakt Schule 2019 – 2024 um den Teil VI „Leihgeräte für Lehrkräfte“ ermöglicht dem Landkreis Altenburger Land die Lehrkräfte mit mobilen digitalen Endgeräten auszustatten. Für den Landkreis stehen Mittel für ca. 600 Lehrkräfte zur Verfügung.
Zum Ende 2021 und Anfang 2022 hat der Landkreis weitere 600 mobile Endgeräte zur Ausleihe für alle Lehrkräfte des Altenburger Landes beschafft und an allen Schulen verteilt.
Diese Geräte sind ähnlich den bereits im Jahr 2020 beschafften Schülerendgeräten. Erneut wurden Convertible Geräte beschafft. Auch diese können als herkömmliches Notebook oder als Tablet eingesetzt werden. Für alle Geräte hat die Schulverwaltung eine Tragetasche für den Transport und sichere Aufbewahrung zusätzlich bereitgestellt.