Praktika und Ferienarbeit
Praktika und Ferienarbeit bieten die besten Möglichkeiten für Schüler*innen, Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen. Wichtig ist jedoch, dass es jeweils unterschiedliche (rechtliche) Regelungen gibt.
1. Schülerbetriebspraktika
Betriebspraktika, die im Rahmen des Schulunterrichts durchgeführt werden, sind verbindliche Schulveranstaltungen und gelten als Lernen am anderen Ort. Diese Praktika werden abhängig vom Konzept der Schule in der achten bis zur zehnten Klasse durchgeführt und sind in Blockform oder an einem Tag pro Schulwoche (z. B. TIP „Tag in der Praxis“) organisiert.
2. Freiwillige Praktika während der Schulferien
Praktika, die während der Schulferien absolviert werden, sind hingegen freiwillig. Sie gelten nicht als schulische Veranstaltungen und unterliegen daher nicht den rechtlichen Bestimmungen für Schulveranstaltungen. Schüler*innen, die solche Praktika absolvieren möchten, müssen mindestens 15 Jahre alt sein und unterliegen den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
3. Ferienarbeit
Ferienarbeit zielt im Gegensatz zu Praktika darauf ab, dass Jugendliche auch Geld verdienen. Das Kennenlernen und Ausprobieren von Berufen und Tätigkeiten steht hierbei nicht primär im Vordergrund. Schüler*innen dürfen während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Auch hier gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.