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Ausbildungsberuf Straßenwärter/in

Die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/in dauert 3 Jahre und wird in theoretische und praktische Ausbildung unterschieden. Der theoretische Teil wird durch das Staatliche Berufsbildungszentrum in Meiningen vermittelt. Dieser wird ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung im Aus- und Fortbildungszentrum Walldorf. Der praktische Teil findet in der Kreisstraßenmeisterei des Altenburger Landes statt. Der Ausbildungsbeginn ist immer der 01. September.

Der Beruf als Straßenwärter/in ist vielfältig und anspruchsvoll. Nun bist du an der Reihe. Nutze deine Chance und bewirb dich um deine Ausbildung! Was erwartet Dich und was musst Du mitbringen?

Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder ein qualifizierter Hauptschulabschluss mit einem angemessenen Notendurchschnitt
  • Erfüllen der Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse CE
  • gutes mathematisches Verständnis
  • Interesse an technischen Geräten und Fahrzeugen
  • Handwerkliches Geschick
  • Freude an der Arbeit im Freien
  • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise

Theoretische Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung werden dir in dem Staatlichen Berufsbildungszentrum Meiningen sowie dem Aus- und Fortbildungszentrum Walldorf die wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die du für deine spätere Arbeit in der Kreisstraßenmeisterei erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Instandhalten einer Pflasterfläche
  • Mauern eines Baukörpers
  • Herstellen eines Bauteils aus Stahlbeton
  • Beschildern und Markieren von Straßen
  • Straßen- und Tiefbau
  • Bedienen eines Minibagger und Radlader
  • Metalltechnik
  • Mauerwerksbau

Aufgaben in der Praxis

In der Praxis wirst du dann die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Theorie anwenden. Unsere erfahrenen Kollegen werden dich dabei begleiten und unterstützen. Aufgaben können beispielweise sein:

  • Kontrollieren und Warten von Straßen und Parkplätzen sowie dazugehörigen Grünflächen und Straßenbauwerken wie Brücken
  • beseitigen von Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder
  • Instandsetzung von Beschädigten oder abgenutzen Stellen
  • Ausbessern von Fahrbahnmarkierungen
  • Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
  • Säubern verschmutzter Fahrbahnen, Leitpfähle oder Verkehrsschilder
  • Winterdienst mit Räum- und Streudienst

Erwerb des Führerscheins während der Ausbildung

Der Landkreis Altenburger Land ist als Ausbildender unter anderem dazu verpflichtet, dem/der Auszubildenden alle Ausbildungsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen, die zum Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich sind. Am Ende der Ausbildung als Straßenwärter/in ist ebenfalls eine Abschlussprüfung zu bestehen. Im praktischen Teil dieser Abschlussprüfung ist unter anderem das verkehrssichere Führen eines Fahrzeuges der Klasse CE auf öffentlichen Straßen nachzuweisen. Damit ist der Besitz eines Führerscheins der Klasse CE Voraussetzung für die Zulasung zur Abschlussprüfung.

Das bedeutet, dass der Landkreis, sofern der/die Auszubildende noch keinen entsprechenden Führerschein besitzt, die Kosten für den entsprechenden Erwerb übernimmt.

Deine Zukunftsperspektiven beim Landratsamt

Bei guten Leistungen während der Ausbildung wird eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beim Landkreis Altenburger Land angestrebt. Der Einsatz erfolgt in der Kreistraßenmeisterei des Altenburger Landes mit Sitz in Mockern. Nach deiner Ausbildung bist du als Straßenwärter/in in der Lage, die verschiedensten anfallenden Aufgaben selbsständig zu bewältigen, u. a. das Durchführen des Winterdienstes inkl. Räum- und Streuarbeiten.