Ein Solarpark im Altenburger Land
Solarpark Altenburger Land
Ein Solarpark im Altenburger Land
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Initiative Bodenschutz für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

„Der Landkreis unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und ich sehe gerade für Photovoltaik-Anlagen noch viel Potenzial in unserer Region. Geeignete Flächen sind für mich aber versiegelte Flächen, Altlastenflächen, Dächer und bergbaulich bereits veränderte Gebiete. Äußerst kritisch sehe ich Anträge, wo 100 Hektar und mehr hochwertige Ackerböden zur Photovoltaik-Nutzung herangezogen werden sollen“, bezieht Uwe Melzer klar Stellung.

Bei Gesprächen mit Bürgern, Landwirten und insbesondere mit den Kommunen, die letztlich durch ihre Planungshoheit die Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaikanlage zu treffen haben, hatte Melzer in den zurückliegenden Monaten deutlich wahrgenommen, dass Planungen für solche großflächigen Anlagen auf hochwertigem Ackerboden auf viel berechtigten Protest stoßen. „Das stellt unsere Kommunen vor einen schwierigen Abwägungsprozess bezüglich der Flächenauswahl und vieler Interessen vor Ort“, so der Landrat.

Um diesen Prozess zu befrieden und ein Stück weit zu versachlichen, hatte Uwe Melzer den Bereich Kreisplanung des Landratsamtes Ende des vergangenen Jahres damit beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der Umweltverwaltung des Landratsamtes und den Kommunen für den gesamten Landkreis ein Photovoltaik-Standortkonzept zu erarbeiten. Dieser Kriterienkatalog ist nun fertig und wurde den Gemeinden jüngst zur Verfügung gestellt.

Der Kriterienkatalog „Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Landkreis Altenburger Land“ definiert Ausschlussflächen und Gunstflächen sowie Flächen mit einem Abwägungs- und Prüferfordernis für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA).
Alle Flächen wurden nach raumordnerischen, bauplanungsrechtlichen und natur- und umweltrechtlichen Kriterien festgelegt. Durch die fest definierten Ausschluss- und Gunstflächen können diese Flächen einfach identifiziert werden. Eine Herausforderung werden möglicherwiese die Flächen mit Prüferfordernis sein, jedoch enthält der Kriterienkatalog auch hier Ausführungen zu den Kriterien, wonach es der Gemeinde leichter fallen könnte, um eine Entscheidung für die Flächen zu finden. Generell ist das Augenmerk bei dem Kriterienkatalog auf den Bodenschutz gelegt, denn durch das thüringische Bewertungssystem für den Boden sind Böden klassifiziert. Dieses Bewertungssystem wird bei dem Kriterienkatalog angewendet. So werden (sehr) hochwertige Böden als Ausschlussflächen definiert. Dagegen sind Böden mit geringer und sehr geringer Bewertung für PV-FFA geeignet. Dies ist nur ein Aspekt, der durch den Kriterienkatalog beleuchtet bzw. bewertet wird. Der Kriterienkatalog umfasst über 30 vorgegebene Kriterien, jedoch kann jede Gemeinde individuelle (sogenannte städtebauliche) Kriterien sich geben, zum Beispiel Mindestabstände zu Wohnbebauungen.

In ganz Thüringen ist es der erste Kriterienkatalog für PV-FFA, den ein Landkreis erarbeitet und seinen kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung gestellt hat. Des Weiteren wurde der Katalog mit der oberen Landesbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) abgestimmt, so dass die Gemeinde auch eine Planungssicherheit hinsichtlich der Anwendung der Kriterien hat und nicht befürchten muss, dass die angewendeten Kriterien durch Behörden in Frage gestellt beziehungsweise abgelehnt werden. Den Gemeinden wurde durch den Kriterienkatalog ein Werkzeug an die Hand gegeben, um nach objektiven Kriterien bestmögliche Flächen für PV-FFA zu finden. Mit Hilfe des Kriterienkatalogs kann jede Gemeinde ein PV-FFA-Standortkonzept erstellen. Somit hat die Gemeinde eine gute Ausgangsposition, um mit Investoren ins Gespräch zu kommen und die Errichtung von PV-FFA zu steuern.