Breitbandförderung - Kooperationsgemeinschaft Altenburg West

2015 startete das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit über vier Milliarden Euro ausgestattete Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau im gesamten Bundesgebiet. Ziel der Förderung ist es, die unterversorgten Gebiete mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zu erschließen. Förderfähig sind ausschließlich Gebietskörperschaften, in denen in den kommenden drei Jahren kein Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

Der Landkreis Altenburger Land hat im Oktober 2016 einen Antrag auf Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau in der Kooperationsgemeinschaft Altenburg West gestellt und am 21. März 2017 den entsprechenden Bewilligungsbescheid über die vorläufige Höhe von 5,4 Millionen Euro erhalten. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Sind die Ausgaben für die Breitbandversorgung größer als die Einnahmen, ist der Ausbau für Telekommunikationsunternehmen nicht rentabel. Dieser nicht rentable Anteil wird im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gefördert.

Parallel dazu stellt der Freistaat Thüringen ca. drei Millionen Euro in Form einer Co-Finanzierung zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden in der Kooperationsgemeinschaft Altenburg West beteiligen sich jeweils mit einem Eigenanteil von 10 Prozent - insgesamt mit 579.000 Euro an dieser Maßnahme. Auch Gebietskörperschaften, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, profitieren vom Breitbandausbau: der Freistaat Thüringen übernimmt den Eigenanteil.

Mit der im Juli 2018 veröffentlichten 1. Novelle der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" bot sich die Möglichkeit ein Technologie-Upgrade zu beantragen und gigabitfähige Netze auszuschreiben. Im August 2018 wurden die dazu benötigten Gelder bei den Fördermittelgebern beantragt.

In der Kooperationsgemeinschaft Altenburg West befinden sich folgende Gebietskörperschaften

Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Heukewalde, Heyersdorf, Jonaswalde, Kriebitzsch, Löbichau, Lödla, Lucka, Lumpzig, Mehna, Meuselwitz, Monstab, Nöbdenitz, Posterstein, Rositz, Schmölln, Starkenberg, Thonhausen, Vollmershain und Wildenbörten.

Ziel ist es, im Ausbaugebiet 4.346 Haushalte sowie 384 Unternehmen mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s zu erschließen. Zudem werden in der Kooperationsgemeinschaft 15 Schulen in folgenden Gebietskörperschaften mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet: Altkirchen, Dobitschen, Löbichau, Lucka, Meuselwitz, Nöbdenitz, Rositz, Schmölln, Starkenberg und Thonhausen. Bei Schulen ist es das Ziel, jede Klasse mit mindestens 30 Mbit/s zu erschließen.

Insgesamt sollen in der Kooperationsgemeinschaft Altenburg West durch den geförderten Breitbandausbau nach den jetzt vorliegenden Planungen ca. 2.117 Kilometer Glasfaserkabel, sowie 618 Kilometer Leerrohr neu verlegt werden.

Absolvierte Arbeitsschritte

Diese Arbeitsschritte erfolgten in enger Zusammenarbeit zwischen der atene KOM, dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft, dem Breitbandkompetenzzentrum Thüringen, der MRK Management Consultants GmbH, der Pricewaterhouse Coopers Legal AG und den Städten und Gemeinden im Projektgebiet des Landkreises Altenburger Land.