Wohngeld: Hinweise zur Beantragung
Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld beantragen möchten, können dies persönlich im Landratsamt tun, schriftlich oder digital. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.altenburgerland.de über das Formular-Center unter der Rubrik Formulare Wohngeldstelle zu finden. Darüber hinaus kann man sich einen Wohngeldantrag auch im Landratsamt abholen. Alle Personen, die in den Monaten November und Dezember 2022 bereits einen Wohngeldantrag gestellt hatten und eine Ablehnung erhalten haben, brauchen jetzt keinen neuen Antrag zu stellen. In diesen Fällen erfolgt eine Überprüfung von Amts wegen, was bedeutet, dass die Personen automatisch einen weiteren Bescheid für die Zeit ab 01.01.2023 erhalten.
Antragsteller, die vor November 2022 einen Antrag gestellt und eine Ablehnung erhalten haben, sollten hingegen jetzt wieder einen neuen Antrag stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass es seit dem 1. Januar 2023 einen bundeseinheitlichen Wohngeldantrag gibt. Die bisherigen Formulare behalten aber vorerst ihre Gültigkeit und dürfen weiter verwendet werden.