Testkäufe: Rechtswidrig Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige herausgegeben
Zur Sicherstellung des gesetzlichen Jugendschutzes hat der Fachdienst Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung des Landratsamtes im April gemeinsam mit der Polizeiinspektion Altenburger Land erneut gezielte Testkäufe im Landkreis durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige zu überprüfen. Insgesamt wurden an den drei Testtagen 46 Verkaufseinrichtungen und Tankstellen kontrolliert.
Im Fokus der Kontrollen standen Einrichtungen, die bereits bei den zurückliegenden Testkäufen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hatten, sowie Verkaufsstellen, die bislang selten oder noch gar nicht überprüft wurden. Dabei kam es in 20 Fällen zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. Das entspricht einer Quote von 43 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zu den Testkäufen im Vorjahr, bei denen 24 Prozent der kontrollierten Einrichtungen gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen hatten. Besonders auffällig ist die hohe Quote an Verstößen im Altenburger Stadtgebiet.
Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Die Abgabe von Bier, Wein und vergleichbaren alkoholischen Getränken ist an unter 16-Jährige verboten. Spirituosen dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Ebenso ist die Abgabe von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas, unabhängig vom Nikotingehalt, an Minderjährige untersagt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend geahndet. Für Verkaufspersonal können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden, während Gewerbe-treibende bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen mit deutlich höheren Strafen rechnen müssen.
Alkohol und Nikotin stellen insbesondere für junge Menschen erhebliche gesundheitliche Risiken dar, da sich Körper und Gehirn noch in der Entwicklung befinden. Frühzeitiger Konsum kann langfristige körperliche, psychische und soziale Schäden verursachen und erhöht zudem das Risiko für weiteren Substanzmissbrauch.
Angesichts der aktuellen Ergebnisse wird der Fachdienst die Kontrollen in enger Abstimmung mit allen Beteiligten konsequent fortführen. Ziel ist es, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen nachhaltig zu verbessern und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe ist.
