Sommer, Sonne, Feierlaune: Jugendschutz muss gewahrt sein
Veranstalter werden um besondere Sorgfalt gebeten/Jugendamt berät zu gesetzlichen Vorgaben
Ein lauer Sommerabend, Musik auf dem Dorfplatz, viele Menschen kommen zusammen. Mittendrin ein 15-Jähriger, der zum ersten Mal ohne Begleitung ein Fest besucht. Die Stimmung ist ausgelassen und im Verlauf des Abends verliert der Jugendliche den Überblick – ihm wird ohne konsequente Kontrolle Alkohol ausgeschenkt. Was als unbeschwerter Abend begann, endet für den 15-Jährigen mit einer Alkoholvergiftung.
Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit starten die traditionellen Stadt, Dorf- und Vereinsfeste. Sie bieten Raum für Begegnung und stärken den sozialen Zusammenhalt vor Ort. Der Fachdienst Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung des Landratsamtes bittet aus diesem Anlass alle Veranstalter, bei der Planung und Durchführung ihrer Events dem Kinder- und Jugendschutz besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen. Denn: Eine Situation wie die des 15-jährigen Jungen ist kein Einzelfall. Noch immer müssen jedes Jahr tausende Kinder und Jugendliche in Deutschland wegen akuter Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl riskanter Konsumsituationen ohne unmittelbare medizinische Behandlung – etwa wenn Jugendliche durch unkontrollierten Alkohol- oder Substanzkonsum ihre Grenzen überschreiten und damit gesundheitliche Risiken eingehen. Diese Fälle zeigen, dass Jugendschutz keine abstrakte Vorgabe ist, sondern eine konkrete gemeinsame Verantwortung. Es liegt an uns, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kinder und Jugendliche sicher und gesund aufwachsen können.
Gemeinsame Verantwortung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen erfordert klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Das Jugendschutzgesetz bildet hierfür die gesetzliche Grundlage und setzt verbindliche Vorgaben, die bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen konsequent einzuhalten sind. Eine verantwortungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben trägt maßgeblich zu einer sicheren und gelungenen Veranstaltung für alle bei.
Aufenthaltszeiten beachten
Je nach Art der Veranstaltung gelten unterschiedliche Regelungen. Insbesondere bei Abendveranstaltungen mit Musik und Tanz (öffentliche Tanzveranstaltungen) sind die Vorgaben strikt einzuhalten: Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Nach diesen Zeiten ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zulässig. Sogenannte „Muttizettel“ (Erziehungsbeauftragung) sollten in diesem Zusammenhang sorgfältig geprüft werden. Wichtig ist, dass eine volljährige Begleitperson tatsächlich anwesend und verantwortlich ist. Viele Dorf- und Vereinsfeste sind dabei als „Mischveranstaltungen“ zu betrachten: Während tagsüber häufig Familienangebote im Vordergrund stehen, kann der Abend mit Musik und Tanz rechtlich als öffentliche Tanzveranstaltung gelten. Veranstalter sollten dies im Vorfeld klar ordnen.
Klare Grenzen bei Suchtmittelkonsum
Alkohol: Die Abgabe von Bier, Wein und Sekt ist erst ab 16 Jahren erlaubt, branntweinhaltige Getränke dürfen ausschließlich an Volljährige abgegeben werden. Alterskontrollen sind konsequent durchzuführen.
Rauchen: Nach dem Jugendschutzgesetz ist der Konsum von Tabakwaren (auch nikotinfrei) und verwandten Erzeugnissen (z. B. E-Zigaretten, Shishas) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Dies gilt auch auf Festgeländen. Veranstalter sollten darauf achten, dass kein Verkauf an Minderjährige erfolgt und der Konsum durch diese unterbunden wird.
Cannabis und andere Betäubungsmittel: Der Konsum von Cannabis und weiteren Betäubungsmitteln ist für Minderjährige grundsätzlich verboten. Auch der öffentliche Konsum in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ist unzulässig. Veranstalter sollten daher besonders aufmerksam sein und bei Verstößen einschreiten.
Kennzeichnung, Information, Prävention
Veranstalter sollten auf die Jugendschutzbestimmungen aufmerksam machen, beispielsweise durch Aushänge oder entsprechende Beschilderung im Veranstaltungsbereich. Helfer, insbesondere im Ausschank, sollten über die geltenden Jugendschutzregelungen informiert sein. Klare Absprachen im Team erleichtern die Umsetzung vor Ort. Ein bewusster Umgang mit Alkohol sowie die Bereitstellung alkoholfreier Alternativen tragen zu einem verantwortungsvollen Festklima bei.
Der Sachbereich Jugendschutz unterstützt
Der Sachbereich Jugendschutz des Landratsamtes steht Veranstaltern bei Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gern beratend zur Seite. Ziel ist es, nicht nur die Vorschriften einzuhalten, sondern gemeinsam Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kindern und Jugendlichen einen guten und sicheren Aufenthalt ermöglichen. Das Landratsamt bedankt sich bei allen Engagierten, die mit großem Einsatz zur Durchführung der zahlreichen Feste beitragen. Mit verantwortungsvollem Blick auf den Jugendschutz leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Gelingen dieser Veranstaltungen.
