„Solidarisches Zusammenleben der Generationen“: Jetzt Anträge stellen für 2025
„Familie“ ist da, wo Menschen in unterschiedlichen Formen miteinander leben und generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernehmen. Projekte, welche die Lebensqualität und die Lebensbedingungen von Familien verbessern, werden auch im kommenden Jahr durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) finanziell unterstützt. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Investitionen können nicht bezuschusst werden. Ab sofort nimmt das Landratsamt Projektanträge für das Jahr 2025 entgegen.
Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2024. Gefördert werden können Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Unterstützt werden Vorhaben, die eines der Ziele aus dem „Integrierten Fachplan für Familien im Altenburger Land 2025 bis 2029“ verfolgen.
Die Förderung bezieht sich dabei auf Themenbereiche wie die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Sorgearbeit, Bildungsangebote für Familien, die Schaffung und den Erhalt von Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangeboten, den Erhalt von Lebensqualität insbesondere im ländlichen Raum und die Schaffung von Möglichkeiten zur generationsübergreifenden Begegnung.
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wird seit dem Jahr 2019 in fast allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt.
Nähere Informationen gibt es im ausführlichen Aufruf zur Antragstellung hier
Allgemeine Informationen zum Landesprogramm stehen unter www.lsz-thueringen.de zur Verfügung.