Sachverhalte und Richtigstellungen zum Bauvorhaben am Schloss Löbichau

4. Juli 2008

Altenburg. Über eine im Raum Altenburg/Meuselwitz erscheinende Tageszeitung wurde verbreitet, dass der Landrat bzw. das Landratsamt in Bezug auf die ursprüngliche Kostenschätzung in Höhe von 7,1 Mio. Euro behauptet hätte, dass dies auf "keinen Fall" teurer würde. Auch Formulierungen wie "Beschwörung eines Kostenrahmens" oder "monatelang beschworene Kostenobergrenze" fanden sich in mehreren Presseartikeln, vermutlich um in der Öffentlichkeit ein Bild des unredlichen Handelns zu erzeugen.
Richtig aber ist, dass derartige Behauptungen nie gemacht wurden. Die korrekten Aussagen dazu sind in den Sitzungsprotokollen nachzulesen.

Aufgrund des baulichen Zustandes in Löbichau hat sich der Kreistag im vergangenen Jahr ganz bewusst für eine zügige Umsetzung des Vorhabens mit Baubeginn 2008 entschieden. Um dies zu erreichen, mussten die sonst nacheinander üblichen Einzelschritte daher gleichzeitig gemacht werden.

Das bedeutete in der Praxis ein Nutzungs- und Raumkonzept zu entwickeln, die ersten Planungsstufen zum Bau zu erarbeiten, diese wiederum mit der Heimaufsicht und dem Denkmalschutz abzustimmen, Fördermöglichkeiten zu prüfen und die entsprechenden Anträge zu stellen, sowie den vorübergehenden Umzug der Heimbewohner nach Tannenfeld zu organisieren.

Dazu brauchte man schon sehr früh eine fachkundige Kostenschätzung und ein realisierbares Finanzierungskonzept, das so auch vom Kreistag beschlossen wurde.

In diesem Zusammenhang wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Kostenschätzung in der Anfangsphase nicht die Kostenberechnung nach Planungsstufe 3 ersetzen kann und das im Rahmen der Projektentwicklung Abweichungen und so auch Kostensteigerungen möglich sind. Die Kostenberechnung des Planers lag erstmals im Entwurf am 27. Mai 2008 und nach Prüfung am 17. Juni 2008 endgültig vor. Es wäre unseriös gewesen, schon vor diesem Zeitpunkt irgendwelche spekulativen Zahlen zu verbreiten.
Ganz sachlich betrachtet war die anfängliche Kostenschätzung mit 7,1 Mio. Euro ziemlich präzise, denn die jetzt ermittelten Mehrkosten beruhen vor allen auf den Ergebnissen des weiterentwickelten Nutzungskonzeptes (Demenzkranke, ältere Menschen, die in Hausgemeinschaften leben) und einem damit verbundenen um 10% größeren Flächenbedarfs. Neu hinzu kommen eine eigene Wasseraufbereitung, Notstromaggregat, Solartechnik und Auflagen des Denkmalschutzes, die letztlich zu einem Rechenergebnis von 8,76 Mio. Euro führen.

Über die genannte Zeitung wurden auch Forderungen nach Vergleichsrechnungen und Variantenbetrachtungen gestellt wie: "Was kostet die Sanierung des Schlosses Löbichau, was würde ein Neubau auf der grünen Wiese kosten und was der Umbau weitgehend leer stehender Bauten des Schmöllner Krankenhauses" (Anmerkung: gemeint ist der Betriebsteil Schmölln des Altenburger Kreiskrankenhauses). Auch wurde behauptet, es hätte 1999 eine Kostenschätzung für einen Neubau in Löbichau mit 4,5 Mio. Euro gegeben.

Richtig ist, dass es im Jahr 1999 eine Kostenermittlung nur für das Gebäude nach DIN 276 gab, allerdings mit einer Summe von 12,85 Mio. D-Mark (6,57 Mio. Euro). Die seitdem eingetretene Baukostenverteuerung von mind. 15% sowie der Anstieg der Mehrwertsteuer um 3 % würden heute Baukosten in Höhe von 7,75 Mio. Euro ergeben. Hinzu kämen die Kosten für Außenanlagen und Innenausstattung, so dass mit einer Summe von ebenfalls deutlich über 8 Mio. Euro zu rechnen wäre.

Die Variante einer eventuellen Nutzung eines Gebäudes am Kreiskrankenhaus-Standort Schmölln ist längst geprüft und wurde als nicht machbar verworfen. Auch lassen die Planungen für dieses Objekt keine anderweitigen Verwendungen zu. Das Kreiskrankenhaus braucht alle Räumlichkeiten selbst für die interne Verlagerung und Erweiterung des Medizinischen Versorgungszentrums, für therapeutische Praxen, die Physiotherapie und die Einrichtung einer interdisziplinären Frühförderstelle.

Neben der Prüfung weiterer Alternativen wurde auch eine Veräußerung des Schlosses Löbichau in Erwägung gezogen. Vorausgesetzt, es hätte sich ein Erwerber gefunden, der ein akzeptierbares Sanierungs- und Nutzungskonzept einschließlich Finanzierung vorlegen kann. Das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren brachte kein verwertbares Ergebnis.

Anzumerken ist, dass all diese Varianten wie Neubau an anderer Stelle oder Verlagerungen des Altenpflegeheimes die Aufgabe des Schlosses Löbichau zur Folge gehabt hätten. Da eine anderweitige Nutzung nicht in Aussicht war und ist, hieße das unweigerlich, das Objekt dem Verfall preiszugeben.

Der Kreistag hatte deshalb, in genauer Abwägung aller Sachverhalte, beschlossen, das Schloss Löbichau aufgrund seiner Bedeutung als europäisches Kulturdenkmal zu erhalten und weiterhin als Pflegeheim zu nutzen. Der Bau- und Sanierungsauftrag war somit erteilt. Aber genau diese vorrangigen Entscheidungsgründe wurden den Lesern der bereits erwähnten Tageszeitung nicht im Geringsten vermittelt und fanden sich auch nicht im Gegenantrag der drei Kreistagsmitglieder, die das Vorhaben am 25. Juni stoppen wollten. Dem interessierten Zeitungsleser wurden auch Begriffe vermittelt wie "Luxussanierung" oder Sätze wie "Experten warnen, dass mit dem Projekt die teuersten Pflegeplätze in ganz Mitteldeutschland entstehen könnten". Die Zielrichtung dieser Aussagen ist klar.

Tatsächlich wird der investbezogene Pflegekostenanteil nach der Sanierung in Löbichau 12,40 Euro/Tag betragen. Die Vergleichszahlen bei ebenfalls frei finanzierten Pflegeheimen in Mitteldeutschland liegen in einem Spektrum von 11,50 bis 18,00 Euro/Tag. Von Luxus kann keine Rede sein.

Ebenfalls in Zweifel gezogen wurde der zukünftige Bedarf für die 80 Pflegeplätze in Löbichau und es wurde eine entsprechende Analyse eingefordert. Hierzu ist anzumerken, dass diese Zahlen jederzeit vorliegen und auch regelmäßig weitergegeben werden. Der konkrete Bedarf für den Sozialraum Schmölln weist zum Stichtag 01. Januar 2008 146 Anmeldungen für derartige Pflegeplätze aus. Von einigen Mitgliedern des Kreistages wurden über die Presse als auch in der Kreistagssitzung Vorwürfe geäußert, dass man unter Zeitdruck gesetzt wird und dass es Informationsdefizite gibt.

Dazu ist anzumerken, dass der tatsächlich enge Zeitrahmen mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Aufsichtsrat abgestimmt war. Der gesamte Kreistag wurde schon bei der vorherigen Sitzung darüber informiert und alle wussten um die mögliche Kurzfristigkeit der Unterlagenerstellung. Es gab nicht den geringsten Widerspruch.

Nur so war das Ziel zu erreichen, noch vor der Sommerpause die europaweite Ausschreibung zu starten, den Umzug der Heimbewohner im September zu vollziehen und sofort danach mit dem Teilabbruch zu beginnen.

Dass es Informationsdefizite gibt, ist offensichtlich, obwohl die jeweiligen Ausschüsse wie auch der Aufsichtsrat alle Sachverhalte bis ins Detail kennen und das Vorhaben schon über Jahre begleiten. Die Weitergabe von Informationen erfolgt im Regelfall in den Fraktionssitzungen. Außerdem kann jedes Kreistagsmitglied an jeder Ausschusssitzung teilnehmen, kann alle Unterlagen einsehen und bekommt jede Frage beantwortet. Darüber hinaus gibt es einen speziellen Internetzugang, der nur den Kreistagsmitgliedern vorbehalten ist. Aber leider ist das eigene Bemühen Sachkenntnisse zu erlangen nicht bei allen vorhanden.

Für eventuelle Anfragen zu dieser Thematik steht den Lesern des Amtsblattes der Fachdienst Öffentichkeitsarbeit des Landratsamtes gern zur Verfügung.

Sieghardt Rydzewski
Landrat

Der Kreistag hat letztlich mit großer Mehrheit eine tragfähige Entscheidung für die Zukunft des Pflegeheimes Schloss Löbichau getroffen und einen Beschluss mit folgendem Wortlaut gefasst:

1. Der Kreistag ermächtigt die Gesellschaftervertreter der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbH in den Organen der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbH dem aktualisierten Finanzierungskonzept für das Vorhaben "Sanierung und Ersatzneubau Alten- und Pflegeheim Löbichau" gemäß den als Anlage genannten Rahmenbedingungen zuzustimmen.

2. Der Kreistag beschließt, einen Gesellschafterzuschuss des Landkreises Altenburger Land in Höhe von 1.450.000,- als nicht rückzahlbare Finanzierungsmittel für das Vorhaben "Sanierung und Ersatzneubau Alten- und Pflegeheim Löbichau" der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbH gemäß der als Anlage aufgeführten Gesamtfinanzierung in den Haushaltsjahren 2010/2011 bereit zu stellen. Die Mittel werden aus der allgemeinen Rücklage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Zuführungen zur allgemeinen Rücklage erfolgen durch die Inanspruchnahme von Ausschüttungen gemäß § 21 Thüringer Sparkassengesetz vom 19. Juli 1994, zuletzt geändert am 23. Oktober 2007.

Die entsprechenden Haushaltsansätze sind in den Nachtragshaushalt 2008 einzuarbeiten.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung:

Mit JA stimmten folgende Kreistagsmitglieder:
Apel, Michael
Arndt, Christiane
Blawatt, Hubert
Börngen, Klaus
Bugar, Hans-Peter
Dr. Büring, Alexander
Burkhardt, Bernd
Dobmaier, Ludwig Stefan
Dr. Dorsch, Nikolaus
Fache, Sabine
Franke, Sabine
Golder, Barbara
Heitsch, Hans-Jürgen
Hermann, Rolf
Dr. Horny, Hans-Joachim
Hübschmann, Klaus
Kasper, Hans-Jürgen
Kern, Herbert
Köhler, Herbert
Melzer, Uwe
Mittelstädt, Peter
Pietsch, Gert
Plötner, Barbara
Plötner, Heinz-Dieter
Ronneburger, Jürgen
Rydzewski, Sieghardt
Schemmel, Volker
Scholz, Wolfgang
Sonntag, Andreas
Stange, Steffen
Tempel, Frank
Dr. Tomaschewski, Wolfhardt
Zehmisch, Martina

Mit NEIN stimmten folgende Kreistagsmitglieder:
Gumprecht, Christian
Klaubert, Kati
Schalla, Karsten
Dr. Schubert, Hartmut
Wolf, Michael

Mit ENTHALTUNG stimmten:
Ebert, Barbara
Ungvari, Johannes
Dr. Waldenburger, Karsten