Richtige Entsorgung von Textilabfällen

28. Mai 2025

Mit Jahresbeginn ist die EU-weite Getrenntsammlungspflicht für Altkleider in Kraft getreten. In dem Zusammenhang gab es bei Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Verunsicherungen bezüglich der Entsorgung von Alttextilien. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Altenburger Landes gibt daher Hinweise, was in Altkleidercontainer gehört und was nicht.

In Deutschland werden schon seit Jahrzehnten Altkleider zum Beispiel über Altkleidercontainer separat gesammelt und verwertet. Die Getrenntsammlungspflicht der EU wird daher bundesweit schon lange erfüllt. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich somit nichts.

Gemeinnützige und gewerbliche Sammler haben flächendeckend in den Städten und Gemeinden des Landkreises Altkleidercontainer aufgestellt. Leider werden zu viele Container falsch befüllt bzw. vermüllt. Die Kosten tragen allein die Sammler. Dies und ein äußerst schwieriges Marktumfeld führen dazu, dass immer mehr Container entfernt wurden und werden.

Die getrennte Sammlung von Textilabfällen ist jedoch ein wichtiger Schritt zur Ressourcenschonung und zur Reduzierung von Abfall. Jeder kann aktiv zum Umweltschutz beitragen, indem nur Sachen eingeworfen werden, die auf dem Annahmespektrum des jeweiligen Containers aufgeführt sind. Andere Möglichkeiten sind Kindersachenbörsen, Second- Hand-Läden, Freunde, Verwandte, Bekannte, etc.

Hier nochmal ein kurzer Überblick, was in den Altkleidercontainer gehört:

  • saubere, gebrauchsfähige Kleidung, Bettwäsche und Tischdecken
  • Federbetten
  • Schuhe paarweise gebündelt, Hüte und Handtaschen

Das gehört NICHT in den Altkleidercontainer, sondern in den Hausmüll:

  • stark verschmutzte oder nasse Textilien
  • zerschlissene Kleidung (z. B. mit großen Löchern)
  • Ski- und Schlittschuhe, Gummistiefel, kaputte Schuhe, Einzelschuhe
  • Schaumstoffe
  • ölige oder mit Schimmel befallene Stoffe

Ab Mitte Juni 2025 sind auch auf allen Recyclinghöfen des Landkreises Altenburger Land weitere Alttextilcontainer zu finden. Um Fehlbefüllun-gen zu vermeiden, werden die Mitarbeiter Kontrollen vornehmen.

Kontakt:

Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/
Kreisstraßenmeisterei
Abfallberatung

03447 8940-41 bis -43
awb@awb-altenburg.de