Neu ab 1. Oktober: Fachdienst Sozialberatung/Vormund und Betreuung

29. September 2023

Suche nach ehrenamtlichen Vormündern und Betreuern ist aktuell vordergründige Aufgabe.

Im Gespräch mit Fachdienstleiterin Silke Manger.

Im Fachbereich 2 der Kreisverwaltung, dem die Themen Soziales, Jugend und Gesundheit zugeordnet sind, wird sich zum 1. Oktober die Struktur ändern. Zu den bisher sieben Fachdiensten kommt ein achter neu hinzu: Der Fachdienst Sozialberatung/Vormund und Betreuung. Geleitet wird dieser neue Bereich von Silke Manger. Im Gespräch mit der Amtsblatt-Redaktion erklärt sie die neuen Aufgaben des Fachdienstes und mit welchen Anliegen sich Bürger an die Mitarbeitenden wenden können.

Frau Manger, warum wurde der neue Fachdienst gegründet und welche Aufgaben hat er?
S. Manger: Seit Jahresbeginn gibt es eine umfangreiche Gesetzesänderung im Vormundschaftsrecht und im Betreuungsrecht. Inhaltlich geht es um eine gesetzliche Vertretung entweder eines minderjährigen Kindes beziehungsweise Jugendlichen oder einer Person ab dem 18. Lebensjahr. Neu geregelt wurde zum 1. Januar, dass vor der Übertragung einer Betreuung oder Amtsvormundschaft durch das Amtsgericht das Landratsamt zu prüfen hat, ob auch ehrenamtlich Tätige aus dem familiären Umfeld oder ehrenamtlich Engagierte diese Vertretung wahrnehmen können. Festgeschrieben wurde auch, die Aufgaben der Vormundschaft funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamtes zu trennen. Zudem gibt es bis 2028 gesetzliche Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich neu zu erfüllen, die einfach nicht in die bestehende Struktur passten. Dabei geht es vor allem um fachdienstübergreifende Aufgabenkoordinierung im Bereich behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder¬ - hier soll ab dem kommenden Jahr ein sogenannter Verfahrenslotse zum Einsatz kommen. Aus diesen Gründen mussten verschiedene Aufgaben im Fachbereich 2 umorganisiert und ein neuer Fachdienst geschaffen werden. Hinzu kommt: Jene Aufgaben, die sich um das Thema Schwerbehindertenrecht drehen und bisher von fünf Mitarbeiterinnen im Fachdienst Gesundheit erledigt wurden, sind jetzt mit bei mir im neuen Fachdienst angesiedelt, weil nämlich Bürgerberatungen zum Schwerbehindertenausweis auch Teil unserer Sozialberatung sind.

Apropos Schwerbehindertenrecht. Welche konkreten Dienstleistungen übernimmt das Landratsamt hier für die betreffenden Bürger?
S. Manger: Personen, die aufgrund einer Krankheit länger als sechs Monate eine Behinderung oder Erkrankung haben, können sich bei uns beraten lassen und einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Anhand der ärztlichen Befundberichte entscheidet ein unabhängiger ärztlicher Gutachter, wie hoch der Grad der Behinderung ist. Auch Anträge auf das Sinnesbehindertengeld für blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen mit Wohnsitz im Altenburger Land nehmen wir entgegen und bearbeiten diese. Zeitnah ist außerdem geplant, vor allem behinderten Kindern und deren Familien eine noch bessere Beratung zu bieten.

Vormundschaft und Betreuung sind zwei zentrale Aufgaben des neu organisierten Fachdienstes. Was genau bedeutet das?
S. Manger: Das, was Kinder und Jugendliche unter Umständen brauchen, heißt Vormund, bei Volljährigen nennt man es Betreuer – so viel vorab zur Begrifflichkeit. Wenn zum Beispiel Eltern das Sorgerecht für ihr Kind teilweise oder ganz entzogen wurde, beide Elternteile verstorben sind oder ausländische Kinder ganz ohne Eltern nach Deutschland kommen, benötigen Kinder bis zum 18. Lebensjahr einen gesetzlichen Vormund. Von Amts wegen prüfen wir, ob ein ehrenamtlicher Vormund oder ein Amtsvormund eingesetzt werden kann. Erwachsene Personen hingegen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise persönlich aufgrund einer Krankheit oder Behinderung regeln können und über keine gültige Vorsorgevollmacht verfügen, brauchen zur rechtlichen Vertretung einen Betreuer. Aber auch Menschen, die bereits eine Vorsorgevollmacht haben und eine Beglaubigung benötigen, können sich an uns wenden.

War die Suche nach ehrenamtlichen Betreuern und Vormündern bereits erfolgreich?
S. Manger: Für die Erwachsenen haben wir bereits einige wenige ehrenamtliche Betreuer gewonnen, im Bereich des Vormundschaftswesens sind es bisher Pflegeeltern, die eine Pflegschaft übernommen haben oder als ehrenamtlicher Vormund tätig sind. Unser Ziel ist es, noch mehr ehrenamtliche Vormünder und Betreuer für unseren Landkreis zu finden, sie zu schulen und bei ihrer späteren Tätigkeit entsprechend fachlich zu begleiten. Das heißt jetzt für uns vor allem, eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, mit Plakaten und Flyern, in sozialen Medien, in der Presse und bei Veranstaltungen über das Thema zu informieren, um so in der Bevölkerung Interesse für diese Tätigkeit zu wecken.

Im Bereich der Erwachsenen wird die Aufgabe der Betreuung in vielen Kommunen in Thüringen von Betreuungsvereinen erledigt …
S. Manger: Im Altenburger Land gibt es das noch nicht. Da sich aber die finanziellen Voraussetzungen seit Januar 2023 verbessert haben, sind wir als Landkreis bestrebt, ebenfalls einen Betreuungsverein, vielleicht sogar einen Vormundschafts- und Betreuungsverein, zu gründen.

KONTAKT zum Fachdienst Sozialberatung/Vormund und Betreuung

Postadresse:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Sozialberatung/Vormund und Betreuung
Postfach 1165
04581 Altenburg

E-Mail: sozialberatung@altenburgerland.de

Sprechzeiten:
Dienstag: 8 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Hier finden Sie uns:
Schwerbehindertenrecht
Sitz: Lindenaustraße 31, Hintergebäude oder Lindenaustraße 30, 04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-881; -882; -883

Betreuungsbehörde
Sitz: Lindenaustraße 30, 04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-804; -815; -818; -819

Vormundschaft
Sitz: Theaterplatz 7/8, 04600 Altenburg
Telefon 03447 586-562

Gut zu wissen:
Nicht immer ist ein persönliches Erscheinen im Landratsamt erforderlich. So kann der Antrag auf Anregung einer Betreuung oder ein Antrag auf Schwerbehinderung runtergeladen, ausgefüllt und mit digitaler Unterschrift versehen direkt an den Fachdienst gesandt werden. Oder: Antrag ausdrucken, ausfüllen und per Post versenden.