Musikschule ist jetzt eine staatlich anerkannte
Fördermittelanspruch über fünf Jahre für die Einrichtung.
Die Musikschule Altenburger Land ist jetzt staatlich anerkannte Musikschule. Die Thüringer Staatskanzlei informierte die Bildungsstätte Anfang der Woche über den neuen Status. Dem war ein aufwendiges Antragsverfahren vorausgegangen. „Ich freue mich sehr darüber. Dieser Titel belegt zum einen die hohe Qualität unserer Schule und zum anderen bedeutet die Anerkennung fünf Jahre finanzielle Planungssicherheit“, kommentiert Schulleiterin Gabriele Herrmann die gute Nachricht.
Der Thüringer Landtag hatte 2022 auf Antrag der CDU-Fraktion das Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz beschlossen. Darin wurde die Förderung der Einrichtungen neugestaltet. „Bisher haben wir jährlich Fördermittel beantragt und diese dann für zwölf Monate erhalten. Wir hatten jedoch keinen Anspruch darauf und mussten bangen, ob wir die Gelder wieder bewilligt bekommen. Jetzt ist die Situation eine andere. Als staatlich anerkannte Musikschule haben wir nun Anspruch auf Fördermittel und zwar für fünf Jahre“, erläutert Herrmann.
Nach Ablauf dieser Zeit muss die Anerkennung neu beantragt werden. Unter anderem hat die Einrichtung dann wieder den Nachweis zu erbringen, dass sowohl eine Vielzahl von Fächern angeboten wird als auch, dass der überwiegende Teil der Pädagogen nicht als Honorarkraft an der Schule tätig ist, sondern als festangestellte entsprechend qualifizierte und ausgebildet Lehrkräfte unterrichtet. Gerade für letztgenannte ist die Anerkennung auch von Bedeutung.
„Jetzt sind wir in der Lage, Verträge zu entfristen, weil wir wissen, dass wir in den kommenden Jahren mit den Geldern rechnen können“, so Herrmann.
Wie hoch die Förderung in den kommenden fünf Jahren sein wird, ist indes noch nicht klar. Das Antragsverfahren läuft noch. In den vergangenen drei Jahren, wurde die Musikschule Altenburger Land jeweils mit etwa 125.000 Euro durch den Freistaat Thüringen gefördert.